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Die Kanzlei Eser ist schwerpunktmäßig im Anlegerschutz auf Seiten von geschädigten Investoren tätig. Anleger- und Investorenschutz stellt für den Gründer der Kanzlei, Herrn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Kemal Eser, eine zentrale Aufgabe seiner anwaltlichen Tätigkeit dar. Ziel der anwaltlichen Tätigkeit im Bereich des Anlegerschutzes besteht immer daran, denn entstandenen Kapitalanlageschaden vollständig auszugleichen. In Fällen wo dieses nicht möglich sein sollte, soll zumindest eine erhebliche Minderung des Schadens erreicht werden.
Wir wollen unsere Mandanten durch hervorragende juristische Dienstleistung von unserer Kanzlei überzeugen, und durch interessengerechte Honorargestaltung langfristig an die Kanzlei binden. Es handelt sich bei der Kanzlei Eser um eine national und international ausgerichtete Anlegerschutz- und Wirtschaftskanzlei.
Neben einer schnellen unkomplizierten Kontaktaufnahme und Bearbeitung des
Mandats, wird in allen Bereichen des Mandats eine dem Mandanten berücksichtigende, rücksichtsvolle vertrauensvolle Zusammenarbeit gewährleistet.
Herr Rechtsanwalt Eser nimmt rege am Wirtschafts- und Gesellschaftsleben teil.
Hierbei ist er Mitglied in folgenden Vereinigungen bzw. Organisationen geworden:
- ARGE Bank- und Kapitalmarktrecht
- Bankrechtliche Vereinigung – Wissenschaftliche Gesellschaft für Bankrecht e.V.
- Deutsch-Schweizerische Juristenvereinigung
- DeutscherAnwaltVerein
- Anwaltverein Stuttgart e.V.
- Freundeskreis der Ludwig-Erhard-Stiftung