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03.05.2010
Commerzbank in Sachen Lehman-Zertifikate verurteilt!
In Sachen "Lehman-Falschberatung" konnte Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser für seinen Mandanten vor dem Landgericht Frankfurt am Main ein 100-% obsiegendes Urteil erstreiten.

In Sachen "Lehman-Falschberatung" konnte Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser für seinen Mandanten vor dem Landgericht Frankfurt am Main ein 100-% obsiegendes Urteil erstreiten. Das Landgericht Frankfurt am Main (AZ: 2-19O 89/09) hat insoweit in seiner Entscheidung vom 26.04.2010 einen nunmehr 65-jährigen Kläger Schadensersatz in Höhe von 20.312,91 Euro gegen die Rechtsnachfolgerin der Dresdner Bank, Commerzbank, zugesprochen. Dem Kläger wurden im Frühjahr 2007 von der Dresdner Bank Lehman Brothers Bonus Express Zertifikate III (ISIN DE000A0MHVV0)vermittelt. Der Kläger war aufgrund seines anstehenden Ruhestands auf Sicherheit seiner Kapitalanlage bedacht gewesen und wollte sein Geld so sicher wie möglich angelegt und frei von weiteren Risiken ausgesetzt, wissen.

Das Landgericht sah eine Falschberatung durch die Bank als gegeben an und verurteilte diese zum Schadensersatz. Die Bank habe insbesondere ihre Pflicht, den Kläger über den durch den Verkauf erzielten "Ertrag" zu informiern, verletzt. Eine Bank, die einem Kunden eine Kapitalanlage empfiehlt, muss darauf hinweisen, dass und in welcher Höhe sie von dem Emittenten der Anlage Rückvergütungen enthält.

Das Landgericht hat insoweit die bestehende "Kick Back"-Rechtsprechung auch auf den vorliegenden Sachverhalt übertragen. Das Landgericht stellt hierbei maßgeblich auf die aufzuklärende Interessenkonfliktlage ab. Auf eine genaue Differenzierung zwischen "Erträgen" und/oder "Rückvergütungen" komme es hierbei nicht entscheidungserheblich an.

Anleger, die ebenfalls falsch von ihrer Bank beraten wurden, haben daher ebenfalls gute Chancen Schadensersatz zu erhalten.

 

Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Kemal Eser
03.05.2010

P.S.: Rechtsanwalt Eser steht zur Beantwortung Ihrer Fragen gerne auch am Telefon bereit. Interessierte Anleger können darüber hinaus den Lehman-Fragebogen anfordern oder auf der Kanzleihomepage abrufen und zur einer ersten kostenfreien Einschätzung der Kanzlei übergeben.

Fragebogen-Lehman: www.kanzlei-eser.de/uploads/Fragebogen.Anlageschaden-Lehman-Zertifikate.pdf

Kategorie: Mitteilungen






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