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07.07.2010
Sehr gute Chancen für Cobold Anleihe-Käufer

Vor dem OLG Stuttgart fand am 07.07.2010 in Sachen Cobold-Anleihe, hier Cobold 62 Anleihe, die Berufungsverhandlung gegen eine Volksbank aus dem Süddeutschen Raum statt. Erstinstanzlich wurde diese Volksbank bereits mit der Entscheidung des Landgerichts Hechingen vom 13.11.2009 AZ.: 1 O 28/09) in voller Höhe zu Schadensersatz wegen nicht anleger- und objektgerechter Beratung verurteilt.

In beiden Verfahren hat Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser den Kläger erfolgreich vertreten.

Am Ende der Berufungsverhandlung wurde ein äußerst günstiger Vergleich mit dem Inhalt geschlossen, dass die beklagte Bank dem Kläger 87,50 % der Anlagesumme als Schadenersatz zahlt.
 

Äußerst bemerkenswert waren die vor dem Vergleich gemachten Aussagen und Einschätzungen des OLG Stuttgart, die in den Cobold-Fällen bereits wegen nicht Übergabe des Verkaufsprospektes, eine nicht objektgerechte Beratung als gegeben betrachten.

Hiernach bestehen für fast alle Anleger die Cobold-Papiere erworben haben, sehr gute Chancen eine Falschberatung schon allein wegen der nicht Übergabe des über 170 Seiten schweren Verkaufsprospektes nachweisen zu können. In keinem von der Kanzlei Eser Rechtsanwälte betreuten und bekannten Cobold-Fall wurde der Verkaufsprospekt zum Gegenstand der Anlageberatung gemacht.

Im Einzelfall bestehen daher aufgrund der obigen Ausführungen, neben der Frage ob eine anlegergerechte Beratung  vorgelegen hat und wenn kein Verkaufsprospekt übergeben wurden ist, sehr gute Chancen eine etwaige Falschberatung nachweisen zu können.

Eser Rechtsanwälte, die bereits eine Vielzahl von geschädigten Lehman und Cobold-Anlegern außer-/gerichtlich vertreten (knapp 200), empfehlen hierzu den speziell für den vorliegenden Fall entwickelten Kanzlei-Fragebogen für eine erste kostenfreie Begutachtung den Rechtsanwälten Eser zukommen zu lassen. Ferner stehen die Rechtsanwälte Eser auch am Telefon zur Beantwortung erster Fragen bereit.

www.kanzlei-eser.de/uploads/Fragebogen.Kanzlei-Eser.pdf

Die vorgenannten Informationen sind ohne Gewähr und können eine individuelle Anwaltsberatung nicht ersetzen. Eine Haftung wird nicht übernommen.

Kategorie: Mitteilungen






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