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30.08.2010
Totalverlust mit KanAm-Fonds?

KanAm-Anleger verlieren in den USA Hunderte Millionen Dollar!

Den Anlegern droht der Totalverlust ihrer Einlagen.

Nach übereinstimmenden Berichten aus der Presse werden nun die Banken die neuen Eigentümer der Megamall in New York. In dieses Shopping- und Entertainmentcenter in den USA hatten sich Tausende deutsche Anleger über diverse Fonds der Münchner Immobilienfondsgesellschaft KanAm beteiligt. Jetzt haben die finanzierenden Banken die Kontrolle über den fast fertiggestellten 260 000 Quadratmeter großen Komplex übernommen.

"Alle Bestandteile, die den Banken zur Besicherung gegeben worden waren, sind damit der Kontrolle der beteiligten KanAm-Fonds entzogen", teilte die Gesellschaft jetzt ihren Anlegern mit.

Tausende deutsche Anleger hatten seit 2001 über die geschlossenen Immobilienfonds 15, 16, 20, 21 und Real Estate Partner's 1 der KanAm rund 400 Mio. Dollar in das Projekt investiert.

Besorgte Investoren fragen nach Möglichkeiten aus der Beteiligung auszusteigen.

Neben Prospektfehlern müssen insbesondere auch Ansprüche aus Falschberatung zum Zeitpunkt des Verkaufs der Beteiligung durch Banken oder anderen Vertriebsorganisationen geprüft werden. Hierbei bestehen möglicherweise wegen nicht anleger- und objektgerechter Anlageberatung Ansprüche auf Rückabwicklung der Kapitalanlage.

Vor allem diejenigen Anleger können einen kapitalerhaltenden Rückabwicklungsanspruch besitzen, die keine hinreichende Risikoaufklärung über den Fondsbeitritt erhalten haben. Außerdem können Anleger je nach Einzelfall von einem verbraucherfreundlichen Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19. Dezember 2006 (Az. XI ZR 56/05) zu sogenannten verheimlichten Rückvergütungen, „Kick Backs", profítieren. Erst nach Vorlage weiterer einzelfallabhängiger Informationen kann daher eine vorläufige Einschätzung über das Bestehen von Rückabwicklungs- und Schadensersatzansprüchen und etwaiger Erfolgsaussichten einer zuführenden Klage abgegeben werden. Wir empfehlen den auch hier abrufbaren Fragebogen herunterzuladen und ausgefüllt unserer Kanzlei für eine erste kostenfreie Begutachtung zu Verfügung zu stellen.

Fragebogen unter: www.kanzlei-eser.de/uploads/Fragebogen%20Fondsbeitritt.pdf

Soweit zum Zeitpunkt der Zeichnung des Fonds eine Rechtsschutzversicherung bestand, übernehmen wir für Sie sehr gerne auch die Kostenschutzanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung. Nach unserer Erfahrung berufen sich zum Teil die Rechtsschutzversicherungen zu Unrecht auf nicht durchgreifende Klauseln in den einschlägigen ARB`s. Oft wurde erst nach unserer Reaktion schließlich nachträglich Kostenschutz gewährt.

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Kategorie: Mitteilungen






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