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06.12.2011
ARCAP XII Verluste?

Infos zum geschlossenen Immobilienfonds Arcap XII KG Rathaus Berlin Mitte / ARCAP Beteiligungsverwaltung GmbH & Co. COLUMBUS Immobilien-Fonds XII KG


Definitive Verjährung möglicher Schadensersatzansprüche zum 31.12.2011

Kostenfreie Erstbewertung bis zum 16.12.2011

 

Wir sind eine im Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei und vertreten bereits eine Vielzahl von Gesellschaftern, die sich an dem geschlossenen Immobilienfonds Arcap COLUMBUS Immobilien-Fonds XII KG „Rathaus Berlin Mitte", beteiligt haben. 

Wir wollen dringend darauf aufmerksam machen, dass aufgrund einer Sonderverjährungsvorschrift, sämtliche zivilrechtlichen Ansprüche gegen mögliche Anspruchsgegner zum 31.12.2011 endgültig verjähren.

Hintergrund hierfür ist die im Zuge der Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes vom Gesetzgeber im Jahre 2002 beschlossene absolute zehnjährige Verjährungsfrist für Altfälle, also für alle Beteiligungen die vor dem 01.01.2002 gezeichnet worden sind.

Die Verjährungsfrist wurde hierbei von 30 auf 3 Jahre verkürzt. Für Altfälle kommt hierbei die Überleitungsvorschrift des Art. 229 § 6 Abs. 4 Satz 1 EGBGB zur Anwendung. Nach der Überleitungsvorschrift beginnt zwar diese 3-jährige Frist erst dann zu laufen, wenn der Anleger von den anspruchsbegründenden Umständen und von der Person des Gegners Kenntnis erlangt oder erlangt haben musste. Jedoch hat der Gesetzgeber eine 10-jährige Höchstfrist konzipiert, wonach unabhängig von Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis Verjährung zum 31.12.2011 eintritt.

Vor dem Hintergrund das im Hinblick auf die vorbezeichnete Immobilienbeteiligung bereits verschiedene Gerichte Prospektfehler festgestellt haben, bestehen zunächst gute Erfolgsaussichten, im Rahmen von sog. Prospekthaftungsklagen gegen Prospektverantwortliche vorzugehen und die Schadensersatzansprüche gerichtlich feststellen zu lassen. Im Ergebnis besteht die Möglichkeit einer verlustfreien Rückabwicklung der verlustbringenden Beteiligung.

Hierbei können kumulativ Schadensersatzansprüche sowohl gegen Prospektverantwortliche als auch gegen Anlageberater geltend gemacht werden.

Denn vor allem bestehen außerordentlich gute Erfolgschancen gegen Banken und Sparkassen, die als Anlagevermittler und Anlageberater die Beteiligungen vermittelt haben. In diesem Fall kommt nämlich die sog. Kick Back-Rechtsprechung zum Tragen.

a) Kick Back-Rechtsprechung des BGH
Gegenwärtig können jedenfalls viele Fondsbeteiligungen wegen der als gefestigt zu betrachtenden „Kick-Back"-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes rückgängig gemacht werden. Vor dem Hintergrund eines möglichen Interessenkonfliktes sind demnach insbesondere Banken (Sparkassen) und Vertriebsgesellschaften verpflichtet, über die genauen Höhe ihrer jeweiligen Rückvergütung (Provision) ungefragt zu informieren. Der BGH begründet eine entsprechende Aufklärungspflicht bereits seit 1993. Dies ist mittlerweile ganz gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung. Darüber hinaus kann auch der entgangene Zinsgewinn, der infolge der Kapitalbindung ausblieb, bei entsprechendem substantiiertem Vortrag als Schadensersatzposten geltend gemacht werden. Die meisten Gerichte bedienen sich hierbei einer Schätzung, in Einzelfällen haben Gerichte sogar 4,5 % p.a. zugestanden.

Interessierte Anleger können den hierzu von der Anlegerschutzkanzlei Eser Rechtsanwälte vorbereiteten Fragebogen, zur ersten unverbindlichen und kostenfreien Kontaktaufnahme verwenden. Bis zum 16.12.2011, ggf. auch nach Anfrage später, nehmen wir Fragebögen an.

Eser Rechtsanwälte werden im gesamten Bundesgebiet auf Anlegerseite tätig und verfügen zudem über eine umfangreiche Erfahrung im Umgang mit Rechtsschutzversicherungen und übernehmen als weitere Dienstleistung die Korrespondenz und die Einholung der Kostenschutzzusage.

Gründer der Anwaltskanzlei ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Kemal Eser, der zugleich auch Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht des DeutschenAnwaltVereines ist. Darüber hinaus lehrt Rechtsanwalt Eser im Fachbereich Finanzdienstleistungen als Privatdozent an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Stuttgart.

 

Kategorie: Veranstaltungen






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