Kapitalanlagerecht / Kapitalmarktrecht Die Kanzlei Eser wird auf Anlegerseite als "Anlegerschutzkanzlei" tätig und vertritt geschädigte Kapitalanleger in allen relevanten Fragen zum Thema Kapitalanlagen. Insbesodere im Bereich der Vermittlungs- und Beratungshaftung, als auch bei Fragen der Prospekthaftung und des Kapitalanlagebetrugs, können geschädigte Anleger bundesweit auf das Erfahrungswissen der Rechtsanwälte Eser zurückgreifen. Wir wissen, dass hinter jedem "Kapitalanlagefall" auch menschliche Tragödien sich abspielen und wollen durch vollen menschlichen und juristischen Einsatz helfen den "Schaden wieder gutzumachen".