Lange Straße 54
D-70174 Stuttgart


Tel.: +49 (0)711 2293708
Fax.: +49 (0)711 2293716
E-Mail: info@kanzlei-eser.de

Newsletter abonnieren

Fachanwaltskanzlei für Anlegerschutz

Erfassungsbogen für Neumandanten


Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser und Kollegen übernehmen die bundesweite Vertretung von geschädigten Anlegern. Die Kanzlei ist über eine Zweigstelle auch in Berlin/Friedrichstrasse vertreten.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Eser verfügen über eine langjährige Expertise im Kapitalmarktrecht, speziell hierbei im Anlegerschutzrecht. Als Anlegerschutzkanzlei ist es unser Bestreben geschädigten Kapitalanlegern soweit rechtlich möglich und zulässig, effektiv zu schützen und weiteren Schaden von diesen abzuwenden. Wir bieten geschädigten Privatanlegern weitreichende Hilfestellung und  Unterstützung in den Bereichen des Kapitalanlage-, Aktien-, Banken- und Börsenrechts. Die Ansprüche unserer Mandanten setzen wir gegenüber Banken, Versicherungen, Anlageberatern, Anlagevermittlern, Vermögensverwaltern, Maklern, Initiatoren von Anlageprodukten und sonstigen Beratern, Hintermännern und Finanzdienstleistern durch.

Vermittlerhaftung von Anlageberatern und Anlagvermittlern:

Kapitalanleger die durch Falschberatung und fehlerhafte Aufklärung ihrer Anlagevermittler bzw. ihrer Anlageberater herbe Verluste erlitten haben, sollten wissen dass möglicherweise gegen diese Personen Schadensersatzansprüche bestehen und gerichtlich geltendgemacht werden können.

Der Vermittler muss den Kunden (Investor) ebenso wie der Berater richtig und vollständig über alle für die Anlage wichtigen tatsächlichen Umstände informieren und aufklären.

Wenn Anleger der Meinung sind dass sie fehlerhaft beraten und informiert wurden sind, sollten sie daher stets prüfen lassen, ob sie Ansprüche auf Ersatz der erlittenen Schäden geltend machen können. Dies gilt vor allem in Fällen von Kapitalanlagebetrug, in denen der "Berater" strafrechtlich in Erscheinung tritt und den Mandanten durch Täuschungen von der Anlage überzeugt.

Im Rahmen des Kapitalanlagerechtes beschäftigen wir uns vor allem mit

  • Beratungshaftung / Prospekthaftung
  • Grauer Kapitalmarkt
  • Vorgehen gegen Publikumsgesellschaften (Schiffsfonds, Filmfonds, Medienfonds, Patentefonds, Flugzeugfonds, etc.uä.)
  • Immobilienanlagerecht (Immobilienfonds, Direktimmobilie)
  • Vermittlerhaftung
  • Kapitalanlagebetrug

 

 

---

Anlageschaden durch fehlerhafte Falschberatung durch Banken in Sachen Lehman Brothers?

LEHMAN BROTHERS-Pleite! Informieren Sie sich bei den spezialisierten Anlegerschutzanwälten Eser Rechtsanwälte, zunächst rein informatorisch über die bestehende Rechts- und Sachlage. Auf besonderen Wunsch übersenden wir Ihnen einen speziell für den vorliegenden Lehman Brothers-Fall konzipierten Fragebogen, den Sie anbei auch auf dieser Seite herunterladen können! (zum Lehman-Anmeldeformular, Fragebogen) Geschädigte Anleger die Lehman Brothers Zertifikate(insb. Lehman Treasury Co. B.V.-Zertifikate) über vermittelnde und beratende Banken erworben haben, sollten ohne Verzug mögliche Schadensersatzansprüche gegen diese Banken prüfen lassen. Eser Rechtsanwälte vertreten bereits bundesweit mehr als 150 Geschädigte und haben bereits mehrere Klagen vor den zuständigen Gerichten eingereicht. Hierzu teilt Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser mit, dass eine unmittelbare Haftung der vermittelnden und beratenden Banken, z.B. Dresdner Bank, Citi Bank, Südwestbank, Volksbanken und Sparkassen etc., realistisch in Betracht zu ziehen ist, wenn man diesen Banken bzw. deren Mitarbeitern eine Falsch- und Fehlberatung im Rahmen der geführten Anlageberatung nachweisen kann. Natürlich sind hierbei immer die Umstände des Einzelfalles zu bestimmen und zu berücksichtigen. In den aller meisten Fällen, die den Rechtsanwälten der Kanzlei Eser vorgelegt worden sind, konnte allerdings festgestellt werden, dass keine anlage- und anlegergerechte Beratung der Kunden stattgefunden hat. Hierbei haben insbesondere die betreffenden Bankberater ihre Kunden nicht oder nicht im ausreichenden Umfang über das sog. Totalausfallrisiko(Emittentenrisiko), den nicht bestehenden oder entfallenen Einlagenschutz und das Bestehen von Provisionen und Rückvergütungen, aufgeklärt und demgemäß die Anleger nicht vollständig und richtig über die rechtlichen Strukturen von Zertifikaten informiert. Wenn weiterhin die Bankberater ihren Kunden die Lehman-Zertifikate als "sicher" und/oder auch für die "Altersvorsorge" geeignete Anlage empfohlen habe, bestehen weitere Indizien für eine schadensersatzauslösende Falsch- und Fehlberatung. Aber auch hier zählen immer die Umstände des Einzelfalls. Mithin das Anlageverhalten des geschädigten Anlegers vor der Zeichnung der Lehman-Zertifikate, seine Risikobereitschaft und Risikotragfähigkeit, seine Anlageziele und Erfahrungen. Wenn der Anleger Kapitalerhalt (Nominalsicherheit) wünschte und allenfalls über ein Zinsrisiko informiert gewesen war, so sind Lehman-Zertifikate definitiv nicht als Anlagemodell geeignet gewesen.

In den vergangenen Monaten sind mehrere deutsche Vertriebsbanken, Dresdner Bank, Citi Bank, zu hundertprozentigem Schadenersatz verurteilt worden (LG Hamburg, Urteile vom 23.06.2009, Az.: 310 O 4/09, vom 01.07.2009, Az.: 325 O 22/09, vom 10.07.2009, Az.: 329 O 44/09; LG Potsdam vom 24.06.2009, Az.: 8 O 61/09; LG Frankfurt am Main, Urteil vom 10.07.2009, Az.: 2-21 O 45/09; alle Entscheidungen 1. Instanz und noch nicht rechtskräftig). Insbesondere haben die Gerichte in diesen Entscheidungen die Banken deswegen zu Schadenersatz verurteilt, weil diese die Anleger nicht über den fehlenden und entfallenden Einlagenschutz und nicht über das Bestehen von Provisionen und Einkaufsvergünstigungen (sog."Kick Backs") aufgeklärt haben. Eine Vielzahl von unseren Fällen wird jedoch gerichtlich verglichen, so dass es zu einer Entscheidung in diesen Sachen gar nicht kommt. Abhängig vom Einzelfall schließen wir hierbei sehr hohen Vergleichsquoten von bis zu 90% ab. Die meisten Vergleiche bewegen sich im Bereich von 2/3 bis 4/5 der eingeklagten Klagesumme. Im Einzelfall erhalten unsere Mandanten aber auch nur 50% der eingeklagten Kapitalsumme.

Gegenüber der Anmeldung von nachrangigen Insolvenzansprüchen in den USA können die Anleger bei Obsiegen im Klageverfahren in Deutschland, daher bis zu 100% des eingesetzten Kapitals zurück erhalten. Es müssen allerdings immer die Umstände des Einzelfalles beachtet werden. Wir stehen im ständigen Kontakt mit den gegnerischen Anwaltskanzleien, die seitens der deutschen Geschäftsbanken mit der Abwehr von Schadensersatzansprüchen beauftragt worden sind. Dieses erleichtert die Kommunikation und den Abschluss von möglichen Vergleichsverträgen.

Geschädigte Kapitalanleger werden auf die kurze tagesgenaue dreijährige Verjährungsvorschrift des § 37a WpHG aufmerksam gemacht. Danach läuft bereits ab Kauf der Zertifikate diese tagesgenaue, kenntnisunabhängige Frist. Damit Sie hinsichtlich neuester Rechtsprechung und Entwicklungen in Sachen Lehman auf dem laufenden bleiben können, empfehlen wir den kostenlosen Newsletter "Kapitalanlagerecht" der Kanzlei Eser zu abonnieren.

Bei gesonderter Beauftragung übernehmen Eser Rechtsanälte, die Anmeldung Ihrer Insolvenzforderungen zur Tabelle in den Niederlanden und in den USA. Die Geltendmachung von Insolvenzansprüchen unterbricht allerdings nicht die Verjährung nach deutschem Recht, § 37aWpHG! Im Rahmen einer bestehenden Schadensminderungspflicht sollte der geschädigte Kapitalanleger jedoch seine Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Bezüglich des Konkursverfahrens nach Chapter 11, hat das Konkursgericht Südliches New York, nunmehr zwingende Ausschlussfristen bestimmt. Für das SIPA-Verfahren ist der 30.01.2009 und für das Konkursverfahren der 01.06.2009 als Ausschlussfrist bestimmt worden.Nach derzeitigem Stand können auch deutsche Gläubiger an dem SIPA-Verfahren teilnehmen.

Zur weiteren Überprüfung der einzelnen Sachverhalte sind allerdings immer die jeweiligen Umstände der konkreten Anlageberatung maßgeblich. 

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Eser bieten geschädigten Lehman-Anlegern eine erste unverbindliche Überprüfung der jeweiligen Schadensfälle an. Hierzu sollten geschädigte Anleger, unter Verwendung des Anmeldeformular, Ihre Daten an die Kanzlei Eser Rechtsanwälte absenden. Eine kostenauslösende Mandatierung erfolgt erst, nach dem ein schriftlicher Auftrag seitens des Geschädigten erteilt worden ist! Die Anwaltsgebühren bestimmen sich hierbei grundsätzlich nach den Bestimmungen des Rechtsanwaltvergütungsgesetz (RVG). Im Einzelfall sind wir jedoch auch bereit auf der Basis von Honorarvereinbarungen tätig zu werden. Auch zur Abschätzung des Kostenrisikos wird dringend empfohlen, den speziell für den vorliegenden Sacherverhalt konzipierten Fragebogen, abzurufen und ausgefüllt an Eser Rechtsanwälte zur weiteren Überprüfung zuzusenden!






$config[ a href=http://www.kanzlei-eser.de/index.php?e=price-tadalis-sx