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Anleger die Verluste an dem geschlossenen Immobilienfonds ARCAP Beteiligungsverwaltung GmbH & Co. COLUMBUS Immobilien-Fonds XII KG  realisiert haben, müssen sich mit der Durchsetzung ihrer Schadensersatzansprüche beeilen.

Zum 31.12.2011 verjähren endgültig alle denkbaren Ansprüche auf Schadenersatz gegen sämtliche in Betracht zu ziehende Anspruchsgegner.

Für Altfälle, also für Zeichner die die Beteiligung vor dem 01.01.2002 erworben haben, greift hierbei nämlich eine Sonderverjährungsregel ein, die infolge der im Jahre 2002 erfolgten Schuldrechtsmodernisierung neu bestimmt wurden ist.

Vor dem Hintergrund das Prospektfehler bereits durch verschiedene Gerichte festgestellt worden sind, bestehen für geschädigte Anleger sehr gute Erfolgsaussichten.

 

Wir empfehlen daher Anlegern, die noch nicht Rechtshilfe in Anspruch genommen haben, sich umfassend über die Rechts- und Sachlage informieren zu lassen.

 

Interessierte Anleger können den hierzu von der Anlegerschutzkanzlei Eser Rechtsanwälte vorbereiteten Fragebogen, zur 1. unverbindlichen und kostenfreien Bewertung ihrer Ansprüche, verwenden. 

Eser Rechtsanwälte werden im gesamten Bundesgebiet auf Anlegerseite vor Gericht tätig. Eser Rechtsanwälte besitzen überdies eine umfangreiche Erfahrung im Umgang mit Rechtsschutzversicherungen und übernehmen für die Mandanten die Korrespondenz und die Einholung der Kostenschutzzusage.

Gründer der Anwaltskanzlei ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Kemal Eser, der zugleich auch Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht des DeutschenAnwaltVereines ist. Darüber hinaus lehrt Rechtsanwalt Eser im Fachbereich Finanzdienstleistungen als Privatdozent an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Stuttgart.

 






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