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Nach einem aktuellen Bericht der Süddeutschen Zeitung vom 29.09.2011 soll der Finanzdienstleister AWD jahrelang überhöhte Provision kassiert haben.

Stimmen die dort enthaltenen Vorwürfe, dass mehr als 15 % Provision für den Vertrieb von Finanzprodukten kassiert worden ist, so bestehen für die Anleger gute Chancen Schadenersatz zu erhalten.

Denn nach der in der Zwischenzeit, als gefestigt zu betrachtenden sog. Kick Back Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, müssen jedenfalls nicht bankmäßig gebundene freie Anlagevermittler- und Berater bei Überschreitung der 15 % Grenze ungefragt, über die Höhe der Provisionen aufklären.

Vor diesem rechtlichen Hintergrund bestehen sehr gute Möglichkeiten, den Schadensersatzanspruch seitens des Gerichtes anerkannt zu erhalten.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser empfiehlt Ansprüche von Anlegern, von einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Fachanwalt prüfen zu lassen.

Wird eine Klage eingereicht, so wird im Rahmen des negativen Interesses der volle Schadensersatz, sogar zuzüglich entgangenem Zinsschadens, geltend gemacht, also ein Anspruch auf den vollen Anlagebetrag. Weiterhin wird der Anleger von allen wirtschaftlichen und steuerlichen Nachteilen, die im ursächlichen Zusammenhang mit der Beteiligung stehen, befreit.

Geschädigte Kapitalanleger die Rechte vor den Gerichten geltend machen wollen, müssen allerdings dringend die im Hintergrund laufende Verjährungsfrist beachten.

Für viele Fälle läuft beispielsweise am Ende des Jahres, am 31.12.2011, die Verjährungsfrist ab, so dass dringend verjährungsunterbrechende Maßnahmen, wie die Erhebung einer Klage, eingeleitet werden müssen.


Für interessierte Anleger bietet die bundesweit tätige Anlegerschutzkanzlei Eser Rechtsanwälte eine Erstberatung für € 50.- an. Es wird empfohlen, den hierzu vorbereiteten Fragebogen abzurufen und der Anwaltskanzlei zur Verfügung zu stellen. Eser Rechtsanwälte besitzen über eine umfangreiche Erfahrung im Umgang mit Rechtsschutzversicherungen und übernehmen für die Mandanten die Korrespondenz und die Einholung einer Kostenschutzzusage.

Fragebogen

Gründer der Anwaltskanzlei ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Kemal Eser, der zugleich auch Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht des DeutschenAnwaltVereines ist. Darüber hinaus lehrt Rechtsanwalt Eser im Fachbereich Finanzdienstleistungen als Privatdozent an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Stuttgart (DHBW).






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