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Neueste Rechtsprechung zu Coboldanleihen! Keine Verjährung!

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Fragebogen!

September 2011

Lehman Brothers geschädigte Kapitalanleger, die vor allem Lehman Brothers-Coboldanleihen erworben haben, z.B. Coboldanleihe 62, können mittlerweile auf eine umfangreiche Rechtsprechung zurückgreifen.

Dazu liegen mindestens 8 Urteile von Land- und Oberlandesgerichten vor, die allesamt zu Gunsten der Anleger ausgegangen sind. Zum Teil sind diese Entscheidungen noch nicht rechtskräftig oder wurden in der 2. Instanz im Rahmen von Vergleichen beendet.

Zu nennen wären die Entscheidungen:


LG Rottweil vom 07.05.2009, AZ: 3 O 345/08
LG Hechingen vom 13.11.2009, AZ: 1 O 28/09
LG Landshut vom 26.11.2009, AZ: 24 O 988/09
LG Ellwangen vom 22.12.2009, AZ: 5 O 77/09
LG Bremen vom 18.03.2010, AZ: 2 O 386/09
OLG München vom 28.06.2010, AZ 19 U 1580/10
Landgericht Heidelberg vom 28.10.2010, AZ: 2 O 239/10
Landgericht Freiburg vom 25.02.2011, AZ: 5 O 205/10

Grundlage sind hierbei Ansprüche aufgrund eines stillschweigend abgeschlossenen Beratungsvertrages. Das Landgericht Ellwangen hat z.B. in seiner Entscheidung vom 22.12.2009, AZ: 5 O 77/09 bezüglich der streitgegenständlichen Cobold 62 Anleihe festgehalten, dass auch wenn auf der schriftlichen Wertpapierorder angekreuzt ist, dass es sich um eine reine Order und keine Beratung handelt, doch ein Anlageberatungsvertrag vorliegt, wenn vorher evtl. auch über andere Vorschläge geführte Gespräche stattgefunden haben, der Berater dem Anleger dann schriftliche Anlagevorschläge übersendet und sich der Anleger nach telefonischer Besprechung dann für ein Produkt entscheidet.

So hat auch das Landgericht Hechingen in seiner Entscheidung vom 13.11.2009, AZ: 1 O 28/09 - welches seinerzeit Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser als einer der ersten Coboldanleihen betreffenden Entscheidungen erstritten hatte - entschieden, dass die einseitig durch die Bank vorgenommene Einordnung eines Anlegers als spekulativ, allein aufgrund der Tatsache, dass früher schon einmal Aktienfonds erworben worden waren, nicht gerechtfertigt ist. Eine langjährige Vernachlässigung des Wunsches nach sicheren Anlagen kann hierbei nicht dazu führen, dass eine spekulative Anlage anlegergerecht wird.

In einem weiteren Coboldfall (betroffen waren die Cobold Anleihe 74 und die Cobold Anleihe 75) hat ferner das LG Landshut in seiner Entscheidung vom 26.11.2009, AZ: 24 O 988/09, festgehalten, dass eine Aufklärung anhand des Inhalts eines Merkblatts oder der Übergabe des Merkblatts nicht ausreichend ist, weil darin gerade die spezielle Struktur der Anleihen nur undeutlich oder gar nicht enthalten sind, dass hierin eine ordentliche Aufklärung gesehen werden kann. Das Landgericht Landshut führt weiter aus, dass im Gegensatz zur normalen Anleihen durch die ersatzweise Andienung von Anleihen eines Referenzunternehmens ein konkretes 100%iges Ausfallrisiko besteht und daher dem Kunden bewusst gemacht werden muss. Ein Cobold-Anleger ist auf das je nach Anzahl der Referenzunternehmen zwischen dem drei- und dem fünffachen erhöhte Risiko hinzuweisen.

Die Gerichte haben in ihren Entscheidungen sich hierbei insbesondere auch auf die Kick-Back Rechtsprechung - Aufklärungspflicht über Rückvergütungen und Provisionen- gestützt und die Banken wegen mangelnder Offenlegung dieser Provisionen bzw. Rückvergütungen verurteilt.

1. Keine Verjährung

Problematisch ist, dass die Bankenvertreter regelmäßig die Einrede der Verjährung in den Prozessen erheben. Allerdings ist hierbei auszuführen, dass nur die Verjährungsfrist für fahrlässiges Beratungsverschulden nach § 37 a WpHG alte Fassung tagesgenau ab dem Kauf beginnt abzulaufen.

Die Ansprüche der Kunden können aber auch wegen vorsätzlicher fehlerhafter Anlageberatung, gerade wegen dem Verschweigen der Provisionen und Kick Backs, gestützt werden.

Wird nämlich die Informationspflicht vorsätzlich verletzt, bleibt es bei der Regelverjährung nach §§ 195, 199 BGB (BGH Urteil vom 23.01.2007-XI ZR 44/06, BGHZ 171, 1, 8 ff., WM 2007, 639). Danach verjähren die Ansprüche in drei Jahren, gerechnet von dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Anleger Kenntnis oder grob fahrlässig keine Kenntnis von sämtlichen den Anspruch begründenden Umständen und vom Anspruchsgegner hatte. 

Der XI. Zivilsenat hatte mit Urteil vom 19.12.2006 (BGHZ 170, 226, „Kick-back" II), entschieden, dass die beklagte Bank durch das Verschweigen der Rückvergütungen den mit ihrem Kunden zustande gekommenen Beratungsvertrag verletzt hat und ein etwaiger Schadensersatzanspruch des Kunden aus vorsätzlichem Handeln der Beklagten nicht nach § 37 a WpHG verjährt ist.

Nach dem der Insolvenzfall im Jahre 2008 eingetreten war, beginnt hiernach die Verjährungsfrist für vorsätzliches Beratungsverschulden am 31.12.2011 abzulaufen. 

Eser Rechtsanwälte vertreten bereits bundesweit mehr als 200 Lehman Brothers Geschädigte. In vielen Fällen wurden obsiegende Entscheidungen erstritten oder für die Anleger günstige Vergleiche abgeschlossen. Anleger die über Coboldanleihen einen Schaden erlitten haben und ihre Ansprüche nicht verjährt sehen wollen, können ihre Ansprüche durch die Anlegerschutzkanzlei Eser Rechtsanwälte kostenfrei überprüfen lassen. Hierzu wird der hier abrufbare Fragebogen zur Verfügung gestellt.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Kemal Eser ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht des DeutschenAnwaltVereines. Darüber hinaus lehrt er im Fachbereich Finanzdienstleistungen als Privatdozent an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Stuttgart (DHBW).

 

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03.12.2010

Cobol 75-Papier, Cobold 75** DE000DZ1GYX2

Drohende Verjährung zum 31.12.2010 !

Das Landgericht Ulm hat mit Urteil vom 25.11.2010 - noch nicht rechtskräftig - eine Raiffeisenbank in der Umgebung von Ulm vollumfänglich zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt im Zusammenhang mit der Veräußerung von Cobold 75-Papieren. Während des Rechtsstreits hat die Raiffeisenbank der DZ-Bank den Streit verkündet mit der Begründung, diese habe die Raiffeisenbank fehlerhaft informiert. Die DZ-Bank ist auf Seiten der Raiffeisenbank als Streithelferin beigetreten. Jegliche Vergleichsvorschläge von Seiten des Gerichts wurden von der Gegenseite abgelehnt.
 

Die DZ BANK AG hatte bekanntlich für das Privatkundengeschäft der Genossenschaftsbanken ihre 75ste "klassische" COBOLD Anleihe begeben: Die "Jubiläums" COBOLD Anleihe setzte auf die Bonität der fünf amerikanischen Banken mit Investmentgrade - Morgan Stanley, Lehman Brothers, Bear Stearns, Merrill Lynch & Co. Inc. und Goldman Sachs. Diese Emission sollte mit 5,00 Prozent p.a. verzinst werden. Die Rückzahlung sollte am 23. Dezember 2010 zu 100 Prozent erfolgen, sofern kein in den Anleihebedingungen definiertes Kreditereignis (z.B. Insolvenz, Zahlungsausfall oder Schuldenrestrukturierung) bei einem der Referenzunternehmen eintritt (keine Kapitalgarantie - gänzliches Verlustrisiko).

Nach Auffassung von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser sind auch die COBOLD 75 Papieren von ihrem Risikogehalt und ihrer äußerst komplexen und unübersichtlichen Struktur her, mit den COBOL 62 Papieren vergleichbar.


Für Anleger die in diese Papiere investiert hattenn, konnte Rechtsanwalt Eser bereits bundesweit als einer der ersten Rechtsanwälte ein obsiegendes Urteil vor dem Landgericht Hechingen erstreiten.  

Anleger die in COBOLD 75 Papiere oder in ähnliche Papiere investiert haben, droht die Verjährung ihrer Ansprüche auf Rückabwicklung und Schadensersatz. Grundsätzlich gilt hier nach der alten Fassung des Wertpapierhandelsgesetzes gemäß § 37 a WpHG a.F. eine tagesgenaue kenntnisunabhängige Dreijahresfrist.
Der Bundesgerichtshof hat allerdings entschieden, wenn nicht über sog. Kick Backs und Provisionen aufgeklärt worden ist, dann doch die normale kenntnisabhängige dreijährige Verjährungsfrist zum Jahresende läuft.

Demnach drohen Ansprüche der Anleger zu verjähren, schnelles Handeln ist geboten.


Zu Überprüfung der Schadensersatzansprüche der Anleger hat die Anlegerschutzkanzlei Eser einen entsprechenden Fragebogen vorbereitet. Alternativ wird eine erste kostenfreie Information auch am Telefon angeboten.


 

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Mehrere Urteile in Sachen Cobold-Anleihen


Gericht spricht Anleger der Cobold 62-Anleihe erworben hat 100% Schadenersatz zu.

Fragebogen Cobold Anleihe! 

Gegen die Volksbank Tailfingen eG hat Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser aus Stuttgart vor dem Landgericht Hechingen ein richtungsweisendes Urteil erstritten.

Die Volksbank Tailfingen eG wurde durch das Landgericht verurteilt, einem Anleger den Schaden zu ersetzen, der ihm durch den Erwerb einer Cobold 62-Anleihe entstanden ist.

Insofern stellte das Gericht fest, dass der Anleger nicht anleger- und objektgerecht beraten wurde. Zur Überzeugung des Gerichts steht fest, dass der Anleger weder über das Totalausfallrisiko noch über eine etwaige Andienung der Papiere im Hinblick auf wertlose Lehman-Papiere aufgeklärt worden ist. Der Anleger wurde als spekulativ eingestuft, obwohl dieser eine kapitalerhaltende risikoarme Anlage wünschte. Das Gericht hat die bestehende "Kick Back"-Rechtsprechung auch auf die Fälle nicht offen gelegter Gewinnmargen/Einkaufsvergünstigungen übertragen.

Auch in weiteren Parallelverfahren wurden Cobold-Anleihen vertreibende Banken wegen Falschberatung verurteilt. Das OLG Stuttgart hat unter anderem am 02.12.2009 im Rahmen einer Berufungsverhandlung insbesondere ausgeführt, dass Cobold Anleihen aufgrund ihrer inneren Struktur und Verknüpfung von verschiedenen Kreditereignissen besonders risikoreiche und spekulative Papiere darstellen und der Klägerin nicht hätten verkauft werden dürfen.

Was sind eigentlich Cobold Anleihen?

Die Pleite der Investmentbank Lehman hat auch zu Verlusten bei sechs "Cobold"-Anleihen der DZ Bank und einer "Colibri"-Anleihe der Commerzbank geführt, da die Rückzahlung und der Coupon dieser Produkte  an die Zahlungsfähigkeit verschiedener Banken, darunter der Lehman Brothers Bank, gekoppelt war.

Unter dem Namen Cobold und Colibri verkauften DZ Bank und Commerzbank sogenannte Credit Linked Notes.
Der im Mai 2007 von der DZ Bank begebene Cobold 74 zum Beispiel versprach einen Coupon von fünf Prozent bis zum Laufzeitende im Juni 2012, falls keine der US-Banken JP Morgan, Goldman Sachs, Lehman Brothers, Morgan Stanley oder Merrill Lynch ein Kreditereignis melden muss.

Ausgewählte Credit Linked Notes
Name ISIN 
Cobold 54* DE000DZ2AXX5
Cobold 62** DE000DZ8F2A8 
Cobold 64** DE000DZ8F3B4 
Cobold 74** DE000DZ8PQE4 
Cobold 75** DE000DZ1GYX2 
Cobold 76** DE000DZ8PQH7 
Plus VIII** DE000DZ1GYW4 
Colibri** DE000CB4GYM8 

 

Nach Auffassung von Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser sind Cobold Anleihen besonders riskante Papiere, die grundsätzlich normalen Kapitalanlegern nicht empfohlen werden durften. Diese Papiere verbirgen ein sechsfaches Ausfallrisiko in Bezug zu einfachen Inhaberschuldverschreibungen. Im Endeffekt liegt dem Anleger eine spekulative "Pleitewette" vor.

Wir vertreten in Sachen Lehman Brothers mehr als 150 Geschädigte. Mit verschiedensten Banken sind sowohl gerichtlich als auch aussergerichtlich Vergleiche abgeschlossen worden. Geschädigte Mandanten haben so bereits erhebliche Zahlungen durch die Banken erhalten.

Für eine unverbindliche und kostenlose Kontaktaufnahme stehen wir gerne zur Verfügung. Hierfür können Sie auch den vorbereiteten Fragebogen verwenden. Wir werden uns dann umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Falls Sie rechtschutzversichert sein sollten, so übernimmt in der Regel Ihre Rechtschutzversicherung die anfallenden Kosten.

 

 

 






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