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Verluste mit Fondax Capital-Management GmbH & Co. KG, Beteiligungsfonds 1

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht empfiehlt geschädigten Anlgeren die Prüfung der Rechtsansprüche.

Nach Auffassung von Rechtsanwalt Eser sind insbesondere Ansprüche aus Prospekthaftung im weiteren Sinne nochnicht verjährt. Denn hier beginnt die dreijährige kenntnisabhängige Frist mit Kenntnis bzw. grobfahrlässiger Unkenntnis einer jeden Aufklärungspflichtverletzung gesondert zu laufen.

 

Unter Bezugnahme auf die Kick Back Rechtsprechung des BGH bestehen gute Chancen einen entsprechenden Pflichtenverstoß nachzuweisen.

 

Ein Vermittler des nunmehr in FCT GmbH & Co. KG umbenannten Fonds „Fondax Capital Trust" wurde vom  Landgericht Frankfurt/Oder (AZ: 17 O 40/09) zu Schadenersatz verurteilt. Das Gericht sah mögliche Schadensersatzansprüche insbesondere als nicht verjährt an.

Drohende Verjährung aufgrund 3-jähriger Verjährungsfrist

Demnach sollten die Anleger prüfen lassen, ob Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Hier könnte Eile geboten sein, denn wie oben dargestellt, verjähren Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung  bei Wertpapiergeschäften vor dem 1.1.2010 kenntnisunabhängig nach Ablauf von drei Jahren.

Erst nach Vorlage weiterer einzelfallabhängiger Informationen, kann eine vorläufige Einschätzung über das Bestehen von Rückabwicklungs- und Schadensersatzansprüchen und etwaiger Erfolgsaussichten einer zuführenden Klage abgegeben werden. Wir empfehlen den auf unserer Internetpräsenz befindlichen Fragebogen herunterzuladen und ausgefüllt unserer Kanzlei für eine erste Begutachtung zu Verfügung zu stellen.

Fragebogen für Geschädigte

 

 






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