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Falschberatung Hybridanleihe 

Fragebogen Hybridanleihe 

Eine Hybridanleihe (engl. hybrid) ist eine eigenkapitalähnliche, nachrangige Unternehmensanleihe ohne Laufzeitbegrenzung. Die Kündigung durch den Emittenten zu einem vorher festgelegten Termin ist möglich. Außerdem können die vereinbarten Kuponzahlungen unter bestimmten Bedingungen ausgesetzt bzw. verschoben werden.

Hybridanleihen haben viel mit klassischen Anleihen gemeinsam: Es gibt einen Zins-Kupon und eine jährliche Zinsausschüttung. Beim Kauf zahlen Sie Stückzinsen (das bedeutet: Sie zahlen dem Verkäufer eine zeitanteilige Zinserstattung als Ausgleich dafür, dass Sie beim nächsten Zinstermin die volle Ausschüttung einstreichen). Aber es gibt auch Unterschiede zu klassischen Anleihen. Dabei ist Hybridanleihe nicht gleich Hybridanleihe. Erst ein Blick in die Emissionsbedingungen zeigt die üblichen Ausgestaltungen.

Mögliche Risiken:

Totalausfallrisiko

Ausfall von Zinszahlungen: Der Emittent kann Zinszahlungen unter bestimmten Bedingungen ausfallen lassen oder aufschieben, etwa wenn das Unternehmen Verluste schreibt oder keine Dividenden an Aktionäre auszahlt.

Eine Auszahlung der Zinszahlungen kann auch an kritische Finanzkennzahlen gebunden sein.

Es gibt sogar Hybridanleihen, bei denen die Ausschüttung im Ermessen des Emittenten liegt. Hier fehlen also objektive Kriterien, an die eine Aussetzung gebunden wäre.

Nachzahlungspflicht: Bei manchen Hybridanleihen ist eine spätere Nachzahlung ausgesetzter Zinsausschüttungen vorgesehen, bei anderen nicht.

Manche Hybridanleihen erlauben auch den Ersatz ausgesetzter Zinsausschüttungen durch die Ausgabe von Aktien.

Mehrere Anleger haben die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei Eser mit der Prüfung von Schadenersatzansprüchen auch gegenüber der Commerzbank AG beauftragt.

Seit dem Jahr 2006 hat die Commerzbank mehrere sogenannter „Hybrid-Anleihen“ verkauft. Problematisch erweist sich nun die „Commerzbank Hybrid-Anleihe C.FD III 06“ (WKN: CK4578).

Nach Auffassung von Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser sollte man insbesondere unter dem Gesichtspunkt einer anleger- und objektgerechten Beratung prüfen lassen, ob eine gestzeskonforme Beratung erfolgt ist.

Wir geben gerne eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles ab. Nehmen Sie mit Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser hierzu Kontakt auf.

 

 

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