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 29.03.2011

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Kemal Eser vertritt bereits eine Vielzahl von geschädigten Anlegern, die die in Streit stehenden Darlehensverträge mit der Julius Brown AG abgeschlossen haben. Seitens der Fachanwaltskanzlei wurden und werden aktuell Anlagevermittler sowie auch die Vertriebsverantwortlichen in Anspruch genommen. Mehrere Klagen wurden vorbereitet und werden demnächst bei den zuständigen Landgerichten auf Schadenersatz eingereicht werden.

Hilfreich sind hierbei auch die bereits aufgenommenen staatsanwaltlichen Ermittlungen gegenüber  den Vertriebsverantwortlichen.

Nach Auffassung von Rechtsanwalt Eser bestehen gute Chancen den Schadensersatzanspruch zugesprochen zu erhalten. Danach würde der Anleger, Zug um Zug gegen Rückübertragung der bei dem Anleger vorhandenen Ansprüche,  seine gezahlten Darlehnsgelder zurückerhalten. Weiterhin würde dem geschädigten Anleger auch der entgangene Zinsgewinn zustehen.


Nachdem eine Vielzahl von geschädigten Anlegern gehört worden sind, kann festgestellt werden, dass in den allermeisten Fällen nicht umfassend über die Risiken und Nachteile des angepriesenen  Kapitalanlagemodells, aufgeklärt worden ist. So wurde insbesondere nicht die Nachranghaftung von partiarischen Darlehensgeldern richtig dargestellt. Weiter wurde auch nicht über die Höhe von Vermittlungsprovisionen aufgeklärt.


Anleger die ihre Ansprüche geltend machen wollen, werden auf die kurze dreijährige Verjährungsfrist aufmerksam gemacht.

Als im Kapitalanlagerecht spezialisierte Fachanwaltskanzlei stehen ESER Rechtsanwälte zu Beantwortung erster Fragen gerne bereit.

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Oktober 2010

Keine Entwicklung in Nordzypern. Bekanntlich begründet die Julius Brown Gesellschaft die Nichtauszahlung der Darlehensgelder damit, dass, nach dem ein Gericht und die zuständige Finanzaufsicht in Nordzypern der Depotbank Denizbank die Bankerlaubnis zumindest vorläufig entzogen haben, die Darlehensgelder angeblich bei der nordzypriotischen Denizbank,  "eingefroren" sein.

Da angesetzte Gerichtstermine fortlaufend aufgehoben wurden sind und eine gerichtliche Klärung in der nahen Zukunft auch nicht zu erwarten ist, sollten sich die besorgten Darlehensgeber an die im Inland befindlichen Berater, Vermittler und Hintermänner schadlos halten.

Neben zivilrechtlichen Schadenersatzansprüche sind insbesondere auch deliktische Ansprüche zu prüfen. Hierbei können jedenfalls nach dem inländischen Deliktsstand bei Vorliegen der anspruchsbegründenden Voraussetzungen, auch gegen etwaige in der Schweiz befindliche Hintermänner, Schadenersatzklagen in Deutschland anhängig gemacht werden.

Eine Vielzahl von Anlegern haben die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei Eser mit der Prüfung von Schadenersatzansprüchen gegenüber Vermittlern, Beratern, Initiatoren und Hintermänner beauftragt. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Kemal Eser ist der türkischen Sprache mächtig, dieser Umstand erleichtert erheblich die Kommunikation mit den türkischsprechenden nordzypriotischen Behörden.

Nach Auffassung von Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser sollte man insbesondere unter dem Gesichtspunkt einer anleger- und objektgerechten Beratung prüfen lassen, ob eine gestzeskonforme Beratung erfolgt ist.

Wir geben gerne eine Ersteinschätzung Ihres Falles ab. Nehmen Sie mit Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser hierzu Kontakt auf oder laden Sie hier diesen Fragebogen herunter und übergeben diesen ausgefüllt zurück.

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15.07.2010

Liquidation Julius Brown AG


Forderungsanmeldung nur noch bis 26. Juli 2010

Mit Entscheid vom 25. Januar 2010 hat die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA die Liquidation der Gesellschaft angeordnet und ReviTrust Revision + Treuhand AG, Bahnhofstrasse 7, 9471 Buchs SG, als Liquidatorin eingesetzt.

Schuldenruf (SHAB Nr. 122 vom 28. Juni 2010)

Die Gläubiger der aufgelösten Aktiengesellschaft werden aufgefordert, ihre Ansprüche bei der Liquidatorin anzumelden. Die Frist für die Anmeldung von Forderungen läuft bis zum
26. Juli 2010.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Gegen Zahlung einer Vergütungspauschale in Höhe von 300,-€ netto melden wir Ihre Anspürch in der Schweiz an.

 

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Fragebogen weiter unten!

Die auf den Marshall Islands sitzenden Julius Brown AG wurde unter "Enforcement" der Eidgenössischen Finanzaufsicht FINMA gestellt. 

Unter dem Begriff „Enforcement“ fasst die FINMA alle Aufsichtstätigkeit zusammen, bei denen die FINMA aufgrund von Hinweisen auf Verstösse gegen Aufsichtsrecht entlang den Vorgaben des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes feststellt, ob ein Verstoss effektiv vorliegt. Wo dies zutrifft, ordnet die FINMA im Rahmen des Enforcement die zur Wiederherstellung des ordnungsgemässen Zustands notwendigen Massnahmen falls erforderlich in einer anfechtbaren Verfügung an.

Die FINMA ist zuständig für die Umsetzung der Finanzmarktgesetze und die dazugehörenden Ausführungserlasse. Dazu trifft die FINMA die notwendigen Verfügungen. Im Rahmen der Durchsetzung des Aufsichtsrechts kann die FINMA Beauftragte im Mandatsverhältnis einsetzen. Inhaltlich geht es etwa um den Einsatz als Untersuchungsbeauftragter im Sinn von Artikel 36 FINMAG oder um die Übernahme einer Funktion als Liquidator oder Konkursliquidator eines beaufsichtigten Unternehmens.

Als Untersuchungsbeauftragter der Julis Brown AG, Marshall Island, Zweigniederlassung Rickenbach, wurde die ReviTrust Revision + Treuhand AG, Bahnhofstrasse 7, 9471 Buchs bestimmt. Die Untersuchungsbeauftragte wurde ermächtigt, allein für die Gesellschaft zu handeln. Den bisherigen Organen wurde untersagt, ohne Zustimmung des Untersuchungsbeauftragten weitere Rechtshandlungen vorzunehmen.

Seitens der Julius Brown AG kommen höchst widersprüchliche Signale. Trotz mehrfacher Zusagen die Darlehensgelder auszubezahlen, wurden die Fristen nicht eingehalten. Es besteht der Verdacht dass dieses Verhalten eine Hinhaltetaktik darstellt und die Julius Brown AG nach schweizerischem Recht Insolvenz beantragen wird. Angeblich sind hierbei die Darlehensgelder bei einer Nordzypriotischen Bank deponiert.
Sollte in dem vorliegenden Fall ein Totalverlust eintreten, so empfehlen wir die Prüfung von etwaigen Ansprüchen auch gegen Vermittler und Berater solcher Beteiligungsdarlehen (Partiarisches Darlehen). 

Neben dem Schuldverhältnis als Darlehensvertrag ensteht zu den Vermittlern und Anlageberatern ein sog. stillschweigend abgeschlossener Beratungsvertrag bzw. ein Auskunftsvertrag mit Haftungsfolgen. Aufgrund dieses Beratungsverhältnisses ist der Berater/Vermittler verpflichtet über sämtliche Umstände richtig und vollständig aufzuklären, die für die Gewährung der Darlehensgewährung maßgebend gewesen waren. Nach den vorliegenden Informationen von einer Vielzahl von Darlehensgeber kann nicht ausgeschlossen werden, dass über den Vertriebsweg mit System Risiken der Darlehensgewährung nicht zutreffend dargestellt worden sind.

Dutzende Anleger haben die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei Eser mit der Prüfung von Schadenersatzansprüchen gegenüber Vermittlern, Beratern, Initiatoren und Hintermänner beauftragt.

Nach Auffassung von Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser sollte man insbesondere unter dem Gesichtspunkt einer anleger- und objektgerechten Beratung prüfen lassen, ob eine gestzeskonforme Beratung erfolgt ist.

Wir geben gerne eine Ersteinschätzung Ihres Falles ab. Nehmen Sie mit Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser hierzu Kontakt auf oder laden Sie hier diesen Fragebogen herunter und übergeben diesen ausgefüllt zurück.






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