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Der Psychologe Helmut Kiener sitzt seit Ende Oktober in Würzburg in Untersuchungshaft. Er soll die französische Bank BNP Paribas und das britische Institut Barclays um 280 Millionen Euro geprellt haben. Mit den Banken hatte Kiener vereinbart, das Kapital in mehrere Hedgefonds zu investieren. Der 50-Jährige warb mit traumhaften Renditen von 17,5 Prozent jährlich.
Privatanleger, die ihr Geld in die beiden K1-Fonds des mutmaßlichen Kapitalbetrügers Helmut Kiener investiert haben, müssen mit Rückforderungen vom britischen K1-Insolvenzverwalter rechnen. Außerdem droht den Anlegern Ärger mit dem deutschen Finanzamt, denn auch Scheingewinne sind steuerpflichtig.
Betroffen sind die Fonds K1 Global und K1 Invest. Beide werden derzeit vom britischen Insolvenzverwalter Grant Thornton auf den britischen Jungferninseln abgewickelt. Bekannt ist, dass K1Invest kein Kapital mehr hat, mehr als 100 Millionen Euro sind weg. Dem Vernehmen nach liegt auch im K1 Global kein Geld mehr. Auch deshalb hat Grant Thornton im Schreiben an die Anleger mitgeteilt, man suche nach Möglichkeiten, von dritter Seite Geld aufzutreiben, um eigene Auslagen bezahlen zu können. Im Visier hat Thornton dabei die Anleger der K1-Fonds und zwar solche, die sich ausbezahlen ließen, bevor die Fonds im Mai 2009 dichtgemacht wurden.
Ob tatsächlich ein Betrugssystem vorliegt, ist gegenwärtig noch unklar. Aktuell vertreten wir bereits zahlreiche private Mandanten in diesem Fall.
Betroffene Anleger sollten Ihre Ansprüche gegenüber der Gesellschaft aber auch gegenüber Vermittler- und Berater prüfen lassen. Bei erwiesener Falschberatung ist eine hundertprozentige Rückabwicklung der getätigten Kapitalanlage und Freizeichnung von Ansprüchen Dritter möglich.
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Kemal Eser ist seit mehreren Jahren im Bereich des Anlegerschutzes spezialisiert und vertritt ausschließlich Interessen geschädigter Investoren.
Gerne ist die Fachanwaltskanzlei Eser Rechtsanwälte auf Basis weiterer einzelfallabhängiger Informationen zur Abgabe einer ersten unverbindlichen Einschätzung der vorgelegten Sachverhalte bereit.
Es empfiehlt sich hierzu den an dieser Stelle abrufbaren Fragebogen für Fondsanleger herunterzuladen und ausgefüllt zurück zu reichen. Alternativ wird auf Anfrage dieser Fragebogen gerne auch auf dem Postwege übersandt.