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Oktober 2011 

Mehrere Klagen in Sachen KanAm-Fonds USA XXII gegen den Vertrieb und Gründungsgesellschafter eingereicht!

Wie bereits berichtet wurde, vertritt die Anlegerschutzkanzlei Eser bereits bundesweit zahlreiche Anleger, die sich an dem geschlossenen US-amerikanischen Immobilienfonds KanAm-Fonds USA XXII, Meadowlands Xanadu, beteiligt haben.

Ende 2010 sind bereits erste Klagen, gegen die die Beteiligungen vertreibenden Vertriebspartner der Initiatoren sowie gegen den Gründungsgesellschafter, vor verschiedenen Gerichten auf Schadenersatz anhängig gemacht worden. In der Zwischenzeit fanden bereits die ersten mündlichen Verhandlungen statt.

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser teilt hierzu mit, dass nach dem gegenwärtigen Sachstand gute Ansatzpunkte für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen bestehen.

Dies insbesondere dann, wenn der Anleger weder anleger- noch objektgerecht beraten worden ist, also dann wenn eine zutreffende und ausreichende Aufklärung über die Vor- und Nachteile, der nach US-amerikanischem Gesellschafts- und Insolvenzrecht zu beurteilenden Beteiligung, sowie über die mit der vorliegenden unternehmerischen Beteiligung einhergehenden Risiken, nicht geleistet wurde. Nicht anlegergerecht ist die Vermittlung der Beteiligung, wenn sie nicht im Einklang mit den Erfahrungen und den Anlagezielen des Anlegers steht.

Nach Auffassung von Rechtsanwalt Eser sind derartige geschlossene Beteiligungen für auf Sicherheit bedachte Anleger grundsätzlich ungeeignet. Auch Anleger die die Beteiligung zur Altersvorsorge erworben haben, besitzen grundsätzlich gute Chancen auf Schadenersatz.

Vielfach berichteten überdies Anleger, dass sie durch die Vertriebsmitarbeiter weder über die Vertriebskosten und Vertriebsprovisionen noch darüber informiert wurden, dass sie nach US-amerikanischem Gesellschaftsrecht, sich als sog. Limited Partner, gleich einem deutschen Kommanditisten, an der Gesellschaft beteiligen und sich so auch der Gefahr aussetzen, für bereits erhaltene Ausschüttungen, Nachschüsse leisten zu müssen. Vor dem Hintergrund das bis zu 29 % an Ausschüttungen bereits geflossen sind, stellt dieser Umstand auch in der Zukunft eine ernst zu nehmende Gefahr dar.

Von dem geltend zu machenden Schadenersatzbetrag sind die erhalten Ausschüttungen abzuziehen.

Allerdings können die Anleger von der günstigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes profitieren, der dem Anleger auch den sog. entgangenen Gewinn zuspricht, der dadurch ausbleibt, weil der Anleger das gebundene Kapital nicht anderweitig investieren kann. Der Bundesgerichtshof geht sogar soweit, dass man die hierfür heranzuziehenden Zinssätze für die Vergangenheit, anhand gängiger Parameter, schätzen darf.

Was sollten betroffene Anleger jetzt tun?

Zunächst sollten Anleger ihre Ansprüche zeitnah von einem versierten und auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Fachanwalt prüfen lassen. Neben Prospektfehlern die zur Begründung von Prospekthaftungsansprüchen herangezogen werden können, können insbesondere Ansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung geltend gemacht werden.

Denn der Anleger kann die Verletzung des stillschweigend abgeschlossenen Beratungsvertrages geltend machen.

Drohende Verjährung von Ansprüchen

Anleger die ihre Ansprüche prüfen und durchsetzen lassen möchten, sollten dringend die mögliche Verjährung ihrer Ansprüche zum 31.12.2011 berücksichtigen. Die Verjährungsfrist kann durch Einreichung einer Klage beim zuständigen Gericht unterbrochen werden.

Naturgemäß kommt es immer auf die Einzelfallumstände an, so dass jeweils die Umstände der Beratung festzuhalten sind. Über unseren Fragebogen / Kontaktformular haben interessierte Anleger die Möglichkeit, mit uns in Verbindung zu treten und sich über Ihre in Betracht kommenden Ansprüche zunächst kostenfrei und für beide Seiten unverbindlich zu informieren.

 

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Kemal Eser ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht des DeutschenAnwaltVereines. Darüber hinaus lehrt er im Fachbereich Finanzdienstleistungen als Privatdozent an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Stuttgart (DHBW).

 

 

 

 






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