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Verluste mit Lebensversicherungsfonds? Welche Möglichkeiten bestehen auf Schadloshaltung?
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Bei den Lebensversicherungsfonds handelt es sich um Finanzprodukte die -je nach Ausgestaltung -auf dem Zweitmarkt in den USA, in Großbritannien oder Deutschland erworben werden.
Hierbei wurden unter anderen nachfolgende Fonds als Lebensversicherungsfonds konstruiert:
BVT Life Bond Fund - db Kompass Life - GAF Active Life 1 und 2 - HSC Optivita UK - HSC Optivita - HVBFF Life Britannia 1 und 2 - König & Cie. Britische Leben Renditefonds - König & Cie. Deutsche Leben I – III - BAC Life Trust 5 – 11 - MPC Rendite Fonds Leben plus - MPC Rendite-Fonds Britische Leben plus (I – III) - Ideenkapital Prorendita 2 – 5 - Rothmann & Cie. TrustFonds UK oder US Life 2 Renditefonds
Wie funktioniert eigentlich ein Lebensversicherungfonds?
Bei einem Lebensversicherungsfonds handelt es sich grundsätzlich um einen Investmentfonds, der in Lebensversicherungspolicen (Kapital- und Risikolebensversicherungen) investiert, die von den Versicherungsnehmern "zurückgegeben" werden wollen. In der Regel werden solche Lebensversicherungsfonds als Kommanditgesellschaften konstruiert, an denen sich die potentiellen Anleger dann unmittelbar als Kommanditisten oder mittelbar als sog. Treugeberkommanditisten beteiligen können.
Der Gewinn für die Fondsgesellschaft und die Anleger soll insbesondere in dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Rückkaufswert beim vorzeitigen Verkauf einer Lebensversicherung und dem rechnerischen Marktwert liegen, wenn die Lebensversicherung bis zum Ende der Laufzeit durchgehalten wird. Das Fondsmanagement bietet verkaufswilligen Versicherungsnehmern einen kleinen Aufschlag auf den Rückkaufswert, den die Versicherungsnehmer sonst bei Kündigung ihrer LV-Police von der Versicherungsgesellschaft erhalten würden. Der Verkäufer der Versicherungspolice erhält den Kaufpreis, bleibt aber auch nach der Veräußerung weiterhin versicherte Person. Die für den Versicherungsvertrag fälligen Prämienzahlungen werden von der Fondsgesellschaft übernommen, die beim Tod des Versicherten die Ablaufleistung erhält.
Die Fondsgesellschaft spekuliert im Endeffekt auf ein frühes Sterben des Versicherten, eine möglichst hohe Ablaufleistung oder entsprechende Handelsgewinne.
Neben grundsätzlich moralischen Fragen die ein solches Investitionsmodell aufrufen, beherbergen Lebensversicherungsfonds zudem erhebliche Risiken für die Kapitalanleger.
Lebensversicherungsfonds sind nämlich hoch komplexe und riskante Anlageprodukte. Als unternehmerische Beteiligung besteht das Risiko des Totalverlustes.
In zahlreichen Gesprächen konnte Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Kemal Eser feststellen, dass hilfesuchende Anleger, nicht richtig und umfassend über die Struktur und Funktionsweise solcher Fonds aufgeklärt wurden. Die bestehenden Risiken wurden entweder gar nicht oder nur verharmlosend dargestellt. Häufig wurden diese Fonds besonders
als auch für die Altersvorsorge geeignete sichere Anlage vorgestellt. Viele Anleger berichteten auch, dass über so genannte weiche Kosten, nicht informiert worden ist.
Nach Auffassung von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht stehen Anleger nicht schutzlos da. In vielen Fällen besteht die begründete Aussicht einen kapitalerhaltenden Rückabwicklungsanspruch in Form eines Schadenersatzanspruchs geltend zu machen.
Hierbei ist zuvorderst zu prüfen, ob eine den richterlichen und gesetzlichen Anforderungen genügende Anlageberatung seitens der Anlageberater/Vermittler erbracht worden ist. Zudem sind die Prospekte der Fonds auf Prospektfehler hin zu prüfen.
Vor allem diejenigen Anleger können einen kapitalerhaltenden Rückabwicklungsanspruch geltend machen, die eine hinreichende Aufklärung, über die mit dem Fondsbeitritt verbundenen Risiken und Nachteile, nicht erhalten haben.
Derzeit können Anleger überdies von der verbraucherfreundlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu sog. verheimlichten Rückvergütungen, "Kick Backs", profitieren. Die Rechtsprechung besagt, dass einem Kapitalanleger der sich an einer unternehmerischen Beteiligung beteiligt, ein Rückabwicklungsanspruch bzw. ein Schadensersatzanspruch zustehen kann, wenn er nicht genau über die Höhe der Vermittlungsprovisionen und der beim Vertrieb der Beteiligung angefallenen sog. weichen Kosten, aufgeklärt wurde.
Nach unserer Auffassung bestehen neben den oben dargestellten Punkten noch weitere Anknüpfungspunkte auf die eine Falschberatung gegebenenfalls gestützt werden kann.
Sollte z.B. das Anlageverhalten des Anlegers auf Sicherheit ausgerichtet gewesen sein, so ist nach unserer Auffassung schon die Empfehlung zum Kauf der vorliegenden Beteiligungen grundsätzlich fehlerhaft, da diese Beteiligungen mit erheblichen Risiken verbunden sind und namentlich auch nicht für die Altersvorsorge geeignet sind.
Erst nach Vorlage weiterer einzelfallabhängiger Informationen, kann unter Berücksichtigung des Vorgenannten eine vorläufige Einschätzung über das Bestehen von Rückabwicklungs- und Schadenersatzansprüchen abgegeben werden.
Die im Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei Eser bietet interessierten Anlegern eine erste Begutachtung ihrer Ansprüche an. Hierzu wird empfohlen den hier bereit gestellten Fragebogen herunterzuladen und ausgefüllt der Kanzlei Eser zur Verfügung zu stellen.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser ist bundesweit auf Seiten der Investoren im Bereich des Anlegerschutzes tätig. Zudem doziert Rechtsanwalt Eser als Gastdozent an der Duale Hochschule Baden-Württemberg Stuttgart (Cooperative State University Stuttgart) im Studiengang BWL-Finanzdienstleistungen.