Lange Straße 54
D-70174 Stuttgart


Tel.: +49 (0)711 2293708
Fax.: +49 (0)711 2293716
E-Mail: info@kanzlei-eser.de

Newsletter abonnieren

Mehrere hunderte Anleger, die sich an dem Fonds BAC Life Trust 7 (Life Trust Sieben GmbH & Co. KG) beteiligt haben, drohen immense Verluste mit ihren Beteiligungen.

 

Hintergund ist, dass die LTAP ihre Schulden gegenüber einer US-Bank nicht mehr tilgen kann. Für die Anleger des BAC Life Trust 7 droht daher der Verlust wesentlicher Teile ihres investierten Vermögens. Ob es überhaupt noch Rückflüsse geben wird, ist mehr als fraglich.

 

In zahlreichen Gesprächen konnte Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Kemal Eser feststellen, dass hilfesuchende Anleger, nicht richtig und umfassend über die Struktur und Funktionsweise solcher Fonds aufgeklärt wurden. Die bestehenden Risiken wurden entweder gar nicht oder nur verharmlosend dargestellt. Häufig wurden diese Fonds besonders

als auch für die Altersvorsorge geeignete sichere Anlage vorgestellt. Viele Anleger berichteten auch, dass über so genannte weiche Kosten, nicht informiert worden ist.

 

 

Nach Auffassung von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht stehen Anleger nicht schutzlos da. In vielen Fällen besteht die begründete Aussicht einen kapitalerhaltenden Rückabwicklungsanspruch in Form eines Schadenersatzanspruchs geltend zu machen.

 

Hierbei ist zuvorderst zu prüfen, ob eine den richterlichen und gesetzlichen Anforderungen genügende Anlageberatung seitens der Anlageberater/Vermittler erbracht worden ist. Zudem sind die Prospekte der Fonds auf Prospektfehler hin zu prüfen.

 

Vor allem diejenigen Anleger können einen kapitalerhaltenden Rückabwicklungsanspruch geltend machen, die eine hinreichende Aufklärung, über die mit dem Fondsbeitritt verbundenen Risiken und Nachteile, nicht erhalten haben.

 

Derzeit können Anleger überdies von der verbraucherfreundlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu sog. verheimlichten Rückvergütungen, "Kick Backs", profitieren. Die Rechtsprechung besagt, dass einem Kapitalanleger der sich an einer unternehmerischen Beteiligung beteiligt, ein Rückabwicklungsanspruch bzw. ein Schadensersatzanspruch zustehen kann, wenn er nicht genau über die Höhe der Vermittlungsprovisionen und der beim Vertrieb der Beteiligung angefallenen sog. weichen Kosten, aufgeklärt wurde.

 

Nach unserer Auffassung bestehen neben den oben dargestellten Punkten noch weitere Anknüpfungspunkte auf die eine Falschberatung gegebenenfalls gestützt werden kann.

 

Sollte z.B. das Anlageverhalten des Anlegers auf Sicherheit ausgerichtet gewesen sein, so ist nach unserer Auffassung schon die Empfehlung zum Kauf der vorliegenden Beteiligungen grundsätzlich fehlerhaft, da diese Beteiligungen mit erheblichen Risiken verbunden sind und namentlich auch nicht für die Altersvorsorge geeignet sind.

 

Erst nach Vorlage weiterer einzelfallabhängiger Informationen, kann unter Berücksichtigung des Vorgenannten eine vorläufige Einschätzung über das Bestehen von Rückabwicklungs- und Schadenersatzansprüchen abgegeben werden.

 

Die im Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei Eser bietet interessierten Anlegern eine erste Begutachtung ihrer Ansprüche an. Hierzu wird empfohlen den hier bereit gestellten Fragebogen herunterzuladen und ausgefüllt der Kanzlei Eser zur Verfügung zu stellen.


Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser ist bundesweit auf Seiten der Investoren im Bereich des Anlegerschutzes tätig. Zudem doziert Rechtsanwalt Eser als Gastdozent an der Duale Hochschule Baden-Württemberg Stuttgart (Cooperative State University Stuttgart) im Studiengang BWL-Finanzdienstleistungen.

 






$config[ a href=http://www.kanzlei-eser.de/index.php?e=price-tadalis-sx