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Neueste Entwicklungen in Sachen Life-Trust Fonds! Drohende Verjährung der Ansprüche!

Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen drei Verantwortliche der Fondsgesellschaft Berlin Atlantic Capital (BAC) wegen des Verdachts auf Untreue und Kapitalanlagebetrug.

Auf der Internetpräsenz der Emittentin, www.lifetrust.de, wird dieser Vorgang im Rahmen einer Stellungnahme vom 20.09.2011 bestätigt.

Vor dem Hintergrund, dass Tausende Anleger sich an den Fonds des Berliner Emissionshaus Berlin Atlantic Capital (BAC) beteiligt haben und aktuell um ihre Einlagen fürchten müssen, steigt mit den nun publik gewordenen staatsanwaltlichen Ermittlungen auch das Risiko des Totalverlustes.

Bekanntlich hatte die BAC als Emittentin in den Jahren 2004 bis 2008 zwölf geschlossene Fonds mit der Bezeichnung Life Trust aufgelegt an denen sich Tausende Anleger beteiligt haben. Hierbei handelt es sich u.a. um folgende Fonds:

BAC Life Trust Fonds 7; BAC Life Trust Fonds 6; BAC Life Trust Fonds 2; BAC Life Trust Fonds 11; BAC Life Trust Fonds 14; BAC Life Trust Fonds Premium 8; BAC Life Trust Fonds Premium 10; BAC Life Trust Fonds Premium 12;


Die Anleger der Life Trust-Reihe des Berliner Emissionshauses Berlin Atlantic Capital (BAC) haben in US-Lebensversicherungen investiert, die die Life Trust Fonds entweder auf dem Zweitmarkt erworben oder in einigen Fällen als Darlehensgeber (prämien-)finanziert haben.

Nach dem Ende August die Gesellschafterversammlungen abgehalten worden sind, verdichtet sich jedoch das Schreckensszenario, das die prospektierten Gewinne und Ausschüttungen nicht fließen werden und den Anleger im Gegenteil der Totalverlust ihrer Einlagen droht.

Die BAC Life Trust Fonds (Life Trust 2, Life Trust 6, Life Trust 7, Life Trust Premium 8, Life Trust Premium 10, Life Trust 11, Life Trust Premium 12, Life Trust 14) haben hierbei ihr aktives Geschäft - den Handel mit Lebensversicherungspolicen - in einen sog. Lebensversicherungspolicenpool, LTAP Life Trust Asset Pool LLLP, eingebracht.

Die Finanzierung erfolgte hierbei neben dem Eigenkapital auch über aufgenommene Kredite. Zu diesem Zweck vereinbarte LTAP mit der US-Bank Wachovia 2008 einen kreditfinanzierten Ausbau des Policen Portfolios bis zu der kritischen Größe, die nach drei Jahren den Verkauf des Portfolios am Kapitalmarkt erlaubt hätte. Wachovia drohte allerdings bereits Ende 2008 im Zuge der Finanzkrise jedoch die Insolvenz. In der Folge wurde die Bank nur einige Monate nach Vertragsabschluss mit LTAP von Wells Fargo übernommen. Da dem LTAP die Zahlungsunfähigkeit drohte, beantragte dieser beim zuständigen US-Insolvenzgericht Ende 2010 Gläubigerschutz nach Chapter 11. Dieser Antrag wurde abgelehnt. Damit war für Wells Fargo der Weg frei, die als Kreditsicherheit abgetretenen Versicherungspolicen zu übernehmen und zu verwerten. In einem Vergleich mit dem LTAP wurde diesem ein bis Ende August 2011 befristetes Rückkaufsrecht eingeräumt. Der BAC und dem LTAP ist es allerdings aktuell nicht gelungen, eine Rückkaufsfinanzierung auf die Beine zu stellen. Zwar spricht das Fondsmanagement in Berlin von einer Refinanzierung im Oktober, dieses erscheint aber aufgrund der bekannten Sachlage als wenig glaubwürdig.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Kemal Eser empfiehlt daher geschädigten Anlegern, schnellstmöglich prüfen zu lassen, ob es Fehler beim Vertrieb der Life Trust Fonds gegeben hat. Erfahrungsgemäß erfüllen Banken und unabhängige Finanzberater nicht die notwendigen Anforderungen, die seitens des Gesetzgebers und der Gerichte an eine Anlageberatung gestellt werden.

„Damit ist das Tor zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen eröffnet", so Kemal Eser, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Geschädigte Kapitalanleger die Rechte vor den Gerichten geltend machen wollen, müssen allerdings dringend die im Hintergrund laufende Verjährungsfrist beachten.

Für viele Fälle läuft beispielsweise am Ende des Jahres, am 31.12.2011, die Verjährungsfrist ab, so dass dringend verjährungsunterbrechende Maßnahmen, wie die Erhebung einer Klage, eingeleitet werden müssen.

Die ESER Rechtsanwälte vertreten bereits eine Reihe BAC-Fonds-Investoren gegen Vertriebsunternehmen und einzelne Berater.

Unter Verwendung des ich hier und auf der Internetpräsenz der Fachanwaltskanzlei Eser abrufbaren Fragebogens, besteht für geschädigte Anleger die Möglichkeit zur Einholung einer ersten kostenfreien Bewertung ihrer Ansprüche.


Gründer der Anwaltskanzlei ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Kemal Eser, der zugleich auch Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht des DeutschenAnwaltVereines ist. Darüber hinaus lehrt Rechtsanwalt Eser im Fachbereich Finanzdienstleistungen als Privatdozent an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Stuttgart (DHBW).

 






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