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13.09.2011
Obsiegendes Urteil!
Mit Urteil vom 10.08.2011 hat das Landgericht Lübeck einem geschädigten Anleger, der sich unter anderem an der MPC Rendite-Fonds Leben plus II GmbH & Co. KG beteiligte hatte, Schadensersatz wegen der Verletzung von Aufklärungs- und Beratungspflichten in Höhe von insgesamt 136.500,- EUR nebst Zinsen zugesprochen.
Der Kläger hatte nach Beratung und Empfehlung durch die beklagte SEB AG, zwei Beteiligungen an der MPC Rendite-Fonds Britische Leben plus II GmbH & Co. KG sowie eine weitere Beteiligung an der Sachwert Rendite-Fonds Indien GmbH & Co. KG erworben. Insgesamt hat der Kläger hierbei 136.500,- EUR investiert.
Das Landgericht Lübeck sah eine Pflichtverletzung darin, dass die beratende Bank insbesondere im Rahmen der Beratungsgespräche nicht auf die Provisionszahlungen für die Vermittlung der Beteiligungen hingewiesen hat (sog. Kick-Back-Zahlungen). Der Berater hatte im Rahmen der Beweisaufnahme erklärt, dass zumindest das Agio an die Bank als Provision gezahlt worden sei. Ob darüber hinaus Provisionen geflossen sind, wisse er nicht. In der nicht erfolgten Offenlegung dieser Kick-Back-Zahlungen sah das Landgericht Lübeck eine zur Schadensersatzhaftung führende Pflichtverletzung.
Aufgrund der höchstrichterlichen Judikatur sind Banken seit 1997 verpflichtet derartige Kick Back-Zahlungen offen zu legen. Nach Auffassung von Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser bestehen vor dem Hintergrund dieser Entscheidung recht gute Chancen für die Anleger vollumfänglichen Schadenersatz zu erhalten..
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Stuttgart August 2011
Bei dem MPC Rendite-Fonds Britische Leben plus II GmbH & Co. KG handelt es sich um ein Finanzprodukt das in britische Zweitmarktpolicen investiert hat.
Der Fonds wurde im Jahr 2006 von der MPC Münchmeyer Petersen Capital Vermittlung GmbH aufgelegt. Die Kapitalanleger beteiligten sich mit einer Mindestsumme von 10.000,00 Euro zzgl. 5 % Agio als Kommanditist oder Treugeber an der MPC Rendite-Fonds Britische Leben Plus II GmbH & Co. KG. Über den Fonds investieren die Anleger in den Zweitmarkt für britische Kapitallebensversicherung (englisch: Traded Endowment Policies - TEP). Die Ausschüttungen sind bereits seit 2008 ausgesetzt.
TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH teilte mit Schreiben vom 23.09.2010 mit, dass die aktuellen Ablaufrenditen deutlich unter der Planwerten und unter dem Fremdkapitalzinssatz lägen und ein Kapitalerhalt für die Anleger nicht sichergestellt sei.
Vor diesem Hintergrund sollten Anleger ihre Ansprüche auf Schadenersatz bzw. etwaige Ausstiegsmöglichkeiten prüfen lassen.
In zahlreichen Gesprächen konnte Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Kemal Eser feststellen, dass hilfesuchende Anleger, nicht richtig und umfassend über die Struktur und Funktionsweise solcher Fonds aufgeklärt wurden. Die bestehenden Risiken wurden entweder gar nicht oder nur verharmlosend dargestellt. Gegenwärtig können geschädigte Anleger vor allem von der anlegerfreundlichen Rechtsprechung des BGH zu verheimlichten Provisionen, Kick Backs, profitieren. Denn in den aller meisten Fällen erfolgte keine Aufklärung über solche Rückvergütungen.
Die im Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei Eser bietet interessierten Anlegern eine erste kostenfreie Beratung an. Hierzu können Anleger den hier bereit gestellten Fragebogen herunterzuladen und ausgefüllt der Kanzlei Eser zur Verfügung zu stellen.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser ist bundesweit auf Seiten der Investoren im Bereich des Anlegerschutzes tätig. Zudem doziert Rechtsanwalt Eser als Gastdozent an der Duale Hochschule Baden-Württemberg Stuttgart (Cooperative State University Stuttgart) im Studiengang BWL-Finanzdienstleistungen.