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10.02.2012

Die Fachanwaltskanzlei Eser Rechtsanwälte vertritt bundesweit bereits mehr als 120 Anleger die sich an verschiedenen Prorendita Lebensversicherungsfonds beteiligt haben.

Aktuell werden außergerichtlich und gerichtlich verschiedenste Vermittler, hierbei vor allem Banken, auf Schadenersatz in Anspruch genommen. 

Interessierte Anleger können der treuhänderisch geführten Interessengemeinschaft der Prorendita Anleger beitreten. 

 

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Dezember 2011 

PRORENDITA FONDS: Kapitalanleger können den drohenden Totalverlust durch Rückabwicklung noch abwenden!

1. Kostenfreie Bewertung, Fragebogen 

zu Prorendita 4 

Vor dem Hintergrund der günstigen anlegerfreundlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshof zur sog. anleger- und objektgerechten Beratung, bestehen für Anleger die sich an den 5 Prorendita Lebensversicherungsfonds beteiligt haben, gute Chancen auf verlustfreie Rückabwicklung.

 

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sind insbesondere Banken verpflichtet vollständig und zutreffend über alle produktspezifischen Besonderheiten wie auch über die Höhe der Provisionen und Kick Backs aufzuklären. Tun sie dieses nicht, sind sie zum Schadenersatz verpflichtet.

 

Die Beteiligungen wurden unter anderem von der Commerzbank, Citibank (Targobank) und diverse Sparkassen vermittelt. 


Mit Investitionen in britische Zweitmarkt-Lebensversicherungen sollten Anleger von fünf PRORENDITA Fonds gutes Geld verdienen. Rund 17.000 Anleger haben mehr als 330 Mio. € in die Fonds des zur Ergo-Gruppe gehörenden Initiators IDEENKAPITAL investiert.

 

Die wirtschaftliche Situation der PRORENDITA Fonds ist besorgniserregend. Die PRORENDITA Fonds haben seit längerer Zeit keine Ausschüttungen mehr gezahlt. Die Anleger sehen sich mit dem Risiko des Totalverlusts ihrer Einlage konfrontiert.



Informationen zu PRORENDITA Fonds im Detail:
Prorendita Eins GmbH & Co. KG, Prorendita Zwei GmbH & Co. KG,
Prorendita Drei GmbH & Co. KG, Prorendita Vier GmbH & Co. KG,
Prorendita Fünf GmbH & Co. KG

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser und seine Kollegen  vertreten bereits bundesweit zahlreiche Anleger aller PRORENDITA Fonds und konnten bereits erfolgreich Schadenersatzansprüche durchsetzen.

 

Wir empfehlen daher Anlegern, die noch nicht Rechtshilfe in Anspruch genommen haben, sich umfassend über die Rechts- und Sachlage von einem spezialisierten Fachanwalt informieren zu lassen.

 

Interessierte Anleger können den hierzu von der Anlegerschutzkanzlei Eser Rechtsanwälte vorbereiteten Fragebogen, zur 1. unverbindlichen und kostenfreien Bewertung ihrer Ansprüche, verwenden.

 

Eser Rechtsanwälte werden im gesamten Bundesgebiet auf Anlegerseite vor Gericht tätig und verfügen über eine umfangreiche Erfahrung im Umgang mit Rechtsschutzversicherungen und übernehmen für die Mandanten die Korrespondenz und die Einholung der Kostenschutzzusage.

Gründer der Anwaltskanzlei ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Kemal Eser, der zugleich auch Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht des DeutschenAnwaltVereines ist. Darüber hinaus lehrt Rechtsanwalt Eser im Fachbereich Finanzdienstleistungen als Privatdozent an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Stuttgart.

 

 

 






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