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N1 Filmfonds - Rechtsmöglichkeiten der Anleger
Gerichte verurteilen Banken zu Schadenersatz wegen unterlassener Aufklärung über Kickbacks/Provisionen
Allerdings droht die Verjährung zum 31.12.2010!
Rund 4.000 Anleger investierten in den Jahren 2001 bis 2003 mehr als 100 Mio. € in die N1 European Film Produktions-GmbH & Co. KG kurz N1 Filmfonds. Der Fonds war in einem Joint Venture der Genossenschaftszentralbanken DZ Bank und WGZ sowie der Citibank aufgelegt und überwiegend durch die Volks- und Raiffeisenbanken vertrieben worden. Die investierten Gelder sind für die Anleger voraussichtlich weitestgehend verloren.
Da der N1 Filmfonds bereits im Jahre 2007 aufgelöst wurde, drohen Schadenersatzansprüche, die sich auf die falsche Information über die angebliche Sicherheit der Geldanlage stützen, zum Jahresende 2010 zu verjähren.
Nunmehr liegen bereits eine Vielzahl von rechtskräftigen Gerichtsentscheidungen vor die geschädigten Anlegern Anlass zur Hoffnung geben, den erlittenen Schaden wieder ersetzt zu erhalten.
„In den bislang zu Gunsten der Anleger entschiedenen Fällen war ausschlaggebend, dass die Banken, nicht die Höhe der Vertriebsprovisionen ausgewiesen haben", so Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser. So hat auch aktuell das Landgericht Bonn eine Volksbank zu Schadensersatz von über € 100.000.- verurteilt, weil nicht über das Totalverlustrisiko aufgeklärt worden sei. Nach eingelegter Berufung hat das OLG Köln in der mündlichen Verhandlung darauf hingewiesen, dass die Bank schon wegen des fehlenden Hinweises auf die erhaltenen Provisionen haften müsse. Daraufhin nahm die Volksbank die Berufung zurück. Sie muss nun den N1 Filmfonds zurücknehmen und die Einlage von € 75.000.- zzgl. Zinsen in Höhe von ca. € 33.000.- zurück zahlen.
Die auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei Eser Rechtsanwälte empfiehlt Ansprüche gegen die beratenden Banken umgehend prüfen zu lassen. Da erst nach Vorlage einzelfallabhängiger Informationen, eine vorläufige Einschätzung über das Bestehen von Rückabwicklungs- und Schadensersatzansprüchen und etwaiger Erfolgsaussichten einer zuführenden Klage abgegeben werden kann, empfehlen wir hierzu den hier abrufbaren Fragebogen zu dem N1 Filmfonds ( N1 Medienfonds) herunterzuladen und ausgefüllt unserer Kanzlei für eine erste Begutachtung zu Verfügung zu stellen.