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Oktober 2011
Verluste mit Patentefonds?
Patentefonds sind hoch komplexe und riskante Anlageprodukte. Als unternehmerische Beteiligung besteht über dies immer das Risiko des Teil- und Totalverlustes.
In zahlreichen Gesprächen konnte Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Kemal Eser feststellen, dass hilfesuchende Anleger, nicht richtig und umfassend über die Struktur und Funktionsweise solcher Fonds aufgeklärt wurden. Die bestehenden Risiken wurden entweder gar nicht oder nur verharmlosend dargestellt. Auch konnte festgestellt werden, dass in den allermeisten Fällen nicht über die Höhe der sog. Kick Backs, also Rückvergütungen und Provisionen, aufgeklärt wurde, über welche allerdings zwingend die Banken verpflichtet wären, aufzuklären.
Derzeit können Anleger nämlich vor allem von der verbraucherfreundlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu sog. verheimlichten Rückvergütungen, "Kick Backs", profitieren. Die Rechtsprechung besagt, dass einem Kapitalanleger der sich an einer unternehmerischen Beteiligung beteiligt hat, ein Rückabwicklungsanspruch bzw. ein Schadensersatzanspruch zusteht, wenn er nicht genau über die Höhe der Vermittlungsprovisionen und der beim Vertrieb der Beteiligung angefallenen sog. weichen Kosten, aufgeklärt wurde. Insbesondere Banken müssen hierbei von sich aus ungefragt über die Art und Höhe dieser Rückvergütungen informieren.
Neben dem Investitionskapital kann überdies der Anleger den sog. entgangenen Gewinn zusätzlich geltend machen.
Das bedeutet, dass der Anleger für die Vergangenheit den ausgebliebenen Zinsgewinn, der bei einer Alternativanlage angefallen wäre, noch verlangen kann. Auch zu diesem Punkt besteht eine anlegerfreundliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes.
Nach unserer Auffassung bestehen neben den oben dargestellten Punkten noch weitere Anknüpfungspunkte auf die eine Falschberatung gegebenenfalls gestützt werden kann.
Erst nach Vorlage weiterer einzelfallabhängiger Informationen, kann unter Berücksichtigung des Vorgenannten eine vorläufige Einschätzung über das Bestehen von Rückabwicklungs- und Schadenersatzansprüchen abgegeben werden.
Die im Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei Eser bietet interessierten Anlegern eine erste Begutachtung ihrer Ansprüche an. Hierzu wird empfohlen den hier bereit gestellten Fragebogen herunterzuladen und ausgefüllt der Kanzlei Eser zur Verfügung zu stellen.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser ist bundesweit auf Seiten der Investoren im Bereich des Anlegerschutzes tätig. Zudem doziert Rechtsanwalt Eser als Gastdozent an der Duale Hochschule Baden-Württemberg Stuttgart (Cooperative State University Stuttgart) im Studiengang BWL-Finanzdienstleistungen.
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Kostenfreie Erstberatung durch Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser
Patentfonds gehören ebenso wie Flugzeugfonds zu den jüngsten und neuesten Kreationen findiger Initiatoren und Fondsgesellschaften. Bei genauerer Betrachtung stellen sie jedoch nicht nur eine neue Klasse von Fonds dar, sondern bilden genau genommen sogar eine gänzlich neue Anlageklasse (Asset-Klasse). Während alle anderen Klassen geschlossener Beteiligungen in körperlich greifbare Objekte (Immobilien, Schiffe, Firmenbeteiligungen etc.) investieren, legen Patentfonds das Geld der Anleger in intellektuelles Kapital an, eben in Patente sowie deren Verwertung.
Es ist zu befürchten, dass mangels bereits vorliegender Zahlen zu Geschäftsentwicklungen solcher Patentfonds in der Vergangenheit, die in den Prospekten der Fondsgesellschaften angegebenen Planzahlen nicht mit Sicherheit garantiert werden können und für den Anleger Verluste drohen.
Beispiele von Patentfonds:
patent select 1 (deutsche bank) und, patent invest 1 (credit suisse)