Lange Straße 54
D-70174 Stuttgart


Tel.: +49 (0)711 2293708
Fax.: +49 (0)711 2293716
E-Mail: info@kanzlei-eser.de

Newsletter abonnieren

Die Krise der Schiffsfonds geht weiter.

Nunmehr ist auch die König & CIE. Renditefonds 60 Produktentanker-Fonds II betroffen.

Nach Auffassung der Treuhandgesellschaft drohe Zahlungsunfähigkeit, weil die finanzierende Bank eine Tilgungsaussetzung ablehne. Zur Vermeidung einer Insolvenz werden daher die Gesellschafter um aktive Mitwirkung an dem Betriebsfortführungskonzept gebeten.

Danach sollen die Anleger die bereits erhaltenen Ausschüttungen zurückzahlen. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank-und Kapitalmarktrecht Eser sieht hierzu keine gesellschaftsvertragliche Grundlage vorhanden.

Als geschädigte Anleger sollte man seine Ansprüche gegenüber der Beteiligungsgesellschaft als auch gegenüber den Anlegervermittlern und Anlageberatern prüfen lassen. Es bestehen Möglichkeiten der Rückabwicklung und Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.

Eine Vorgehensweise gegen die Verantwortlichen der Schiffsfonds ist aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten dann sinnvoll, wenn noch keine Insolvenz angemeldet worden ist. Grundlage einer solchen Haftung stellen die Emissionsprospekte der Schiffsfonds dar, die auf entsprechende Prospektfehler hin zu prüfen sind.

Hier ist zu prüfen, ob die verantwortlichen Emittenten die Risiken und die gesellschaftsrechtliche Struktur der Fonds ordnungsgemäß erläutert haben oder ob Prospektfehler Anleger über die Risiken der zu zeichnenden Fonds getäuscht haben.

Weitere Ansprüche können gegen die Vermittler solcher Fondsbeteiligungen, wegen Verletzung von Informations- und Aufklärungspflichten, in Betracht kommen. Bei einem stillschweigend abgeschlossenen Anlageberatungsvertrag trifft den Anlageberater die Pflicht den Anlageinteressenten anleger- und objektgerecht zu beraten. Ferner müssen über "Retrozessionen/Innenprovisionen" sog. "Kick backs" grundsätzlich aufgeklärt werden.

Aktuelle Entscheidungen des Bundesgerichtshofes haben hier die Ausgangslage zu Gunsten des Anlegers deutlich verbessert. Diese Aufklärungspflicht wurde in der Vergangenheit regelmäßig nur selten erfüllt, sodass allein diese Nichtaufklärung für die Geltendmachung von Schadensersatz ausreichen kann.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser ist seit langen Jahren im Bereich des Kapitalanlagerechts auf Seiten von geschädigten Anlegern tätig. Gerne ist die Fachanwaltskanzlei Eser Rechtsanwälte auf Basis weiterer einzelfallabhängiger Informationen zur Abgabe einer ersten kostenfreien Einschätzung der vorgelegten Sachverhalte bereit.

Es empfiehlt sich hierzu den an dieser Stelle abrufbaren Fragebogen für Schiffsfondsbeteiligungen herunterzuladen und ausgefüllt zurück zu reichen. Alternativ wird auf Anfrage dieser Fragebogen gerne auch auf dem Postwege übersandt.






$config[ a href=http://www.kanzlei-eser.de/index.php?e=price-tadalis-sx