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Neueste Entwicklungen beim „Schiffsfonds Bulkerflotte 1“! Verjährungsproblematik zum 31.12.2011!
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Das Handelsblatt berichtet aktuell in seiner Ausgabe vom 29.08.2011 davon, dass den mehr als 5000 Anlegern des vom Hamburger Emissionshaus Nordcapital aufgelegten und hauptsächlich von der Deutschen Bank vertriebenen Schiffsfonds Bulkerflotte 1 hohe Kapitalverluste - auch mit dem geplanten nachgebesserten Sanierungskonzept - drohen.
Durch die Insolvenz der Großreederei Korea Line, die bekanntlich 7 von 9 Schiffen des Schiffsfonds 5 Jahre lang nutzen sollte, und der Einstellung der Charterzahlungen Ende Januar, klafft nunmehr eine Liquiditätslücke von 49 Millionen USD, auch weil die Schiffe an Wert verloren und die kreditgebenden Banken zusätzliche Sicherheiten gefordert haben.
Betroffen sind 5650 Anleger, die mit 170 Millionen USD sich an dem Schiffsfonds beteiligt haben. Nach dem früheren Sanierungskonzept sollten hierbei die Anleger 30,6 Millionen USD nachschießen und somit dem Notverkauf mehrerer Schiffe und hohe Kapitalverluste vermeiden.
Nach dem Bericht des Handelsblattes, würden aber auch die bisher erbrachten hohen Nachschüsse i.H.v. 21 Millionen USD nicht ausreichen, um den Verlust eines bereits angezahlten Schiffes zu verhindern.
Offen bleibt zudem, ob angesichts der ungewissen Marktentwicklung sich die zusätzlichen Stützungsmaßnahmen im Rahmen des noch vorzulegenden nachgebesserten Sanierungskonzeptes als tragfähig erweisen werden.
2008: Rückläufiger Welthandel, zurückgehende Charterraten
Die Probleme des Fonds waren jedoch durchaus vorhersehbar. Der Schiffsfonds Bulkerflotte 1 wurde im Jahre 2008 vertrieben, also zu einem Zeitpunkt als in Fachkreisen sowie in Teilen der Wirtschaftspresse deutlich vor einem zurückgehenden Welthandel und damit einhergehenden Einbrüchen bei den erzielbaren Charterraten gewarnt wurde.
Auch muss von einem anfänglichen Bestehen eines sog. Klumpenrisikos ausgegangen werden, dass dadurch entstanden ist, dass ein Großteil der Schiffsflotte an ein und denselben Charterer -nämlich der in Insolvenz befindlichen Korea Line- vermietet worden ist.
Nicht nur diese Punkte lassen Zweifel aufkommen, ob die Beteiligung durch die vertreibenden Banken mit der erforderlichen banküblichen Sorgfalt geprüft wurde.
Nach Auffassung von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser, eignet sich die höchst volatile und riskante Bulkschiffahrt jedenfalls nicht als Zielmarkt für das Privatkundengeschäft und hierbei insbesondere nicht für diejenigen Anleger, die an einer sicheren und/oder für die Altersvorsorge geeigneten Kapitalanlage interessiert waren.
Immerhin hat bereits im August 2008 die Fachzeitschrift "Mein Fondsberater" die Beteiligung an der Nordcapital Bulkerflotte 1 aus diversen Gründen mit dem Warnhinweis: "Nicht zeichnen" belegt.
Trotzdem ist die DEUTSCHE BANK AG als Großvertreiber der "Bulkerflotte 1" hervorgetreten.
Die Erfahrung mit vergleichbaren Produkten des grauen Kapitalmarktes in der Vergangenheit zeigt jedoch, dass häufig die dort mit dem Vertrieb von unternehmerischen Beteiligungen beauftragten Vertriebsgesellschaften ihre eigenen wirtschaftlichen Interessen vor den Interessen der betreffenden Anleger gestellt und über diesen Interessenkonflikt gerade nicht aufgeklärt haben.
Was sollten betroffene Anleger jetzt tun?
Zunächst sollten Anleger ihre Ansprüche zeitnah von einem versierten und auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Fachanwalt prüfen lassen.
Neben Prospektfehlern die zur Begründung von Prospekthaftungsansprüchen herangezogen werden können, können Ansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung geltend gemacht werden. Hierzu besteht eine sehr umfangreiche und anlegerfreundliche Judikatur, insbesondere vor dem Hintergrund nicht offen gelegter Rückvergütungen und Provisionen (Kick Back Rechtsprechung). Wenn eine Bank als Anlageberater aufgetreten ist, muss sie auf Grundlage der bestehenden Kick Back Rechtsprechung, über die Existenz und die genaue Höhe der erhaltenen Provisionen ungefragt informieren.
Im besten Falle kann eine vollständige schadenfreie Rückabwicklung der unternehmerischen Beteiligung erreicht werden. Hierzu gehört auch die Freistellung von etwaigen weiteren mittelbaren und unmittelbaren Nachteilen, wie etwa Steuernachteilen.
Drohende Verjährung von Ansprüchen
Dabei ist auch die mögliche Verjährung zum 31.12.2011 dringend zu berücksichtigen.
Schadensersatzansprüche wegen der 2008 abgeschlossenen Anlage verjähren innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis des möglichen Beratungsfehlers. Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass eine solche Kenntnis oder die Möglichkeit der Kenntnisnahme bereits eingetreten ist, besteht das Risiko, dass die erfolgversprechenden Schadenersatzansprüche im Jahr 2012 nicht mehr geltend gemacht werden können.
Naturgemäß kommt es immer auf die Einzelfallumstände an, so dass jeweils die Umstände der Beratung festzuhalten sind. Über unseren Fragebogen / Kontaktformular haben Sie die Möglichkeit, mit uns in Verbindung zu treten und sich über Ihre in Betracht kommenden Ansprüche zunächst unverbindlich zu informieren.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Kemal Eser ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht des DeutschenAnwaltVereines. Darüber hinaus lehrt er im Fachbereich Finanzdienstleistungen als Privatdozent an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Stuttgart (DHBW).