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Gesellschaftsrechtsreform in der Türkei.

Das seit 1957 geltende türksiche HGB soll im Rahmen der Modernisierungsbestrebungen der türkischen Regierung umfassend geändert werden. Der entsprechende Gesetzesentwurf zum neuen türkischen Handelsgesetzbuch wird hierbei kontrovers diskutiert und konnte noch nicht rechtskräftig verabschiedet werden.

 

Das neue türkische HGB wird auch auf deutsche Investoren Auswirkungen haben.

In diesem Zusammenhang möchte Rechtsanwalt Eser insbesondere ff. Neuerungen und Änderungen erwähnen:

• Abschaffung von "ultra vires" in Bezug auf den Unternehmensgegenstand

• Einführung von Ein-Personen-Kapitalgesellschaften (insbesondere die ein Mann GmbH)

• Lockerung des Verbot des Erwerbs eigener Aktien

• Strengere Regelungen bezüglich der Transparenz zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern

• Neuregelungen für Mehrheits und Minderheitsgesellschafter

• Neuerungen bei verbundenen Unternehmen

• Unabhängigkeit von Auditoren und Angleichung an IFRS-Regeln






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