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Im türkischen Handelsrecht können mannigfaltige rechtliche Probleme auftauchen, die den geschäftlichen und unternehmerischen Erfolg deutscher Unternehmen gefährden könnten. Es erscheint daher unerlässlich, die Vertrags -und Rechtsbeziehung zu dem türkischen Partner auf ein sicheres und solides rechtliches Fundament zu stellen. In den Vertrags- und Rechtsbeziehungen von deutschen Unternehmern in die Türkei spielt insbesondere der Liefervertrag eine herausragende Rolle.

Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten ist zentrale Frage welches Recht, deutsches oder türkisches Recht, zur Anwendung kommt.

Als zu beachtende Parameter spielen hierbei das jeweilige Internationale Privatrecht (IPR), Rechtswahlklauseln, Gerichtsstandsvereinbarungen und Schiedsklauseln eine entscheidende Rolle. Ein deutsches Unternehmen sollte bei der Vertagsgestaltung auf die oben angemerkten Punkte achten und vertraglich bestimmen.

In jeder Phase der Vertrags-und Rechtsbeziehung eines deutschen Unternehmens in die Türkei ist eine rechtliche Absicherung der Unternehmensinteressen unerlässlich. Die Kanzlei Eser und Kollegen vertritt und berät deutsche Unternehmen die bereits Vertrags -und Handelsbeziehungen zu türkischen Unternehmen unterhalten oder mit türkischen Partnern in der Zukunft zusammenarbeiten wollen. Wir erstellen Verträge die Ihren Interessen dienen und helfen bei der Lösung aufkommender Rechtsstreitigkeiten.

Wir möchten deutsche Unternehmen darauf aufmerksam machen, dass die Türkei noch nicht dem CISG-Übereinkommen (UN-Kaufrecht) beigetreten ist und derzeit das UN-Kaufrecht daher nicht für türkisches Recht gilt. Für den Fall dass deutsches Recht vereinbart worden ist, gilt allerdings automatisch das UN Kaufrecht, wobei aber dieses vertraglich abbedungen werden kann.

 






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